Die deutschen Bischöfe können sich noch nicht auf ein Verfahren für Entschädigungszahlungen an die Opfern sexuellen Missbrauchs durch Geistliche festlegen. Ende Januar sollen diesbezüglich aber weitere Schritte vorgelegt werden. Dies erklärte die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) in einer Mitteilung.
Entschädigung aus der Kirchensteuer?
Der Trierer Bischöfe Stephan Ackermann, DBK-Beauftragter für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich, hatte am Dienstag während der Sitzung des Ständigen Rats in Würzburg über den Stand der Beratungen in der Frage nach der Überprüfung und Weiterentwicklung des „Verfahrens zu Leistungen in Anerkennung zugefügten Leids“ berichtet.
Für Diskussionen sorgte zuletzt die Frage, ob die Entschädigungszahlungen aus den Einnahmen der Kirchensteuer geleistet werden sollen. Diesbezüglich hatte Bischöfe Ackermann jüngst erklärt, er sehe keine Alternative. Als Solidargemeinschaft seien die Kirchenmitglieder in der Pflicht, für die Vergehen einzelner Geistlicher aufzukommen – auch wenn dies vielen Gläubigen widerstrebe.
Größere Einheitlichkeit des Verfahrens angestrebt
Was das Verfahren der Entschädigungszahlen angeht, so gab die Bischofskonferenz das Ziel aus, eine „größere Einheitlichkeit des Verfahrens, Transparenz, Unabhängigkeit und Betroffenenorientierung“ zu schaffen. Ein neues Verfahren solle für minderjährige Opfer sexuellen Missbrauchs sowie für schutzbedürftige Erwachsene gelten. „ Allen Beteiligten ist klar, dass eine Überarbeitung des Verfahrens weiter vorangetrieben werden soll, es bei der komplexen Thematik aber gleichzeitig Zeit, Sorgfalt und umfangreiche Abstimmungsprozesse braucht“, so die Bischöfe.
Eine unabhängige Arbeitsgruppe hatte im September ein Arbeitspapier vorgelegt, aus dem hervorgeht, dass Missbrauchsopfer künftig mit bis zu 400.000 Euro Entschädigungszahlungen von Bistümern und Orden rechnen können. Darin waren für eine Neuregelung zwei Modelle vorgeschlagen worden. Das eine sieht eine pauschale Entschädigung in Höhe von rund 300.000 Euro pro Fall vor, das andere ein abgestuftes Entschädigungsverfahren, bei dem je nach Schwere des Falls zwischen 40.000 und 400.000 Euro gezahlt werden sollen. Schätzungen zufolge könnte dies Zahlungen von insgesamt bis zu einer Milliarde Euro nach sich ziehen.
DT/mlu
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