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Missbrauch: Kirchensteuer muss für Entschädigung verwendet werden

Als Solidargemeinschaft seien die Kirchenmitglieder in der Pflicht, für die Vergehen einzelner Geistlicher aufzukommen, bekräftigt der Missbrauchsbeauftragte der DBK. Wenn es um die Höhe der Leistungen gehe, seien harte Auseinandersetzungen zu erwarten.
Der Trierer Bischof Stephan Ackermann
Foto: Arne Dedert (dpa) | Als weiteres Beispiel, bei dem die Solidargemeinschaft zahlen müsse, verwies Ackermann auf die Beiträge der Kirche für den Entschädigungsfonds für Heimkinder und für die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ für Kinder ...

Der Trierer Bischof Stephan Ackermann sieht keine Alternative zur Zahlung von Entschädigungsleistungen für Missbrauchsopfer aus der Kirchensteuer. Als Solidargemeinschaft seien die Kirchenmitglieder in der Pflicht, für die Vergehen einzelner Geistlicher aufzukommen – auch wenn dies vielen Gläubigen widerstrebe. Dies erklärte der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) am Sonntag beim Jahrestreffen der katholischen Journalistenschule ifp in Trier.

„Wir zahlen auch für Andi Scheuers Autobahnen“

Um die Entschädigungszahlungen aus er Kirchensteuer zu begründen, zog Ackermann den Vergleich mit der Politik zurate: So müsste der Steuerzahler auch für die gescheiterte PKW-Maut aufkommen. „Wir zahlen auch für Andi Scheuers Autobahnen“, erklärte der Trierer Bischof in Bezug auf das Projekt des Bundesverkehrsministers.

Als weiteres Beispiel, bei dem die Solidargemeinschaft zahlen müsse, verwies Ackermann auf die Beiträge der Kirche für den Entschädigungsfonds für Heimkinder und für die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie. Die Kirche sei hier in der Pflicht, weil die einzelnen, meist längst verstorbenen Täter nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden könnten.

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Kein für alle zufriedenstelendes Ergebnis erwartet

Harte Auseinandersetzungen seien laut Ackermann noch zu erwarten, wenn über die Höhe der Entschädigungsleistungen diskutiert werde. Mit einem für alle Seiten zufriedenstellenden Ergebnis rechnet der Missbrauchsbeauftragte nicht. „Wir kriegen auf jeden Fall wieder Prügel – egal was wir entscheiden.“ Das Ziel müsse „ein opferorientiertes und möglichst gerechtes System“ sein. Die bisherigen Regeln der DBK sehen vor, dass Betroffene zur „Anerkennung zugefügten Leids“ Pauschalzahlungen von rund 5.000 Euro erhalten, in Einzelfällen auch mehr. Bewilligt wurden dafür bislang 9,7 Millionen Euro.

Eine unabhängige Arbeitsgruppe hatte im September ein Arbeitspapier vorgelegt, aus dem hervorgeht, dass Missbrauchsopfer künftig mit bis zu 400.000 Euro Entschädigungszahlungen von Bistümern und Orden rechnen können. Darin waren für eine Neuregelung zwei Modelle vorgeschlagen worden. Das eine sieht eine pauschale Entschädigung in Höhe von rund 300.000 Euro pro Fall vor, das andere ein abgestuftes Entschädigungsverfahren, bei dem je nach Schwere des Falls zwischen 40.000 und 400.000 Euro gezahlt werden sollen. Schätzungen zufolge könnte dies Zahlungen von insgesamt bis zu einer Milliarde Euro nach sich ziehen.

DT/KNA/mlu

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