Das Heilige Jahr 2025 hat begonnen, und im Vatikan werden jetzt eine nach der anderen die „Heiligen Pforten“, sonst zugemauerte Türen der Papstbasiliken geöffnet. Zuletzt war am gestrigen Sonntag die Lateranbasilika an der Reihe; Papst Franziskus überließ die Öffnung dem zuständigen Erzpriester, Kardinal Baldassare Reina. Doch wozu sind die Pforten gut? Und lässt sich das Heilige Jahr auch ohne Romreise begehen?
Das Durchschreiten der Heiligen Pforten der vier Papstbasiliken (Petersdom, Heiligster Erlöser im Lateran, St. Maria Maggiore, St. Paul vor den Mauern) ist ein symbolischer Akt, die Basiliken selbst sind die offiziellen heiligen Stätten in Rom, an denen gemäß der „Apostolischen Pönitentiarie“, der päpstlichen Normen zum Heiligen Jahr, ein Jubiläumsablass gewonnen werden kann.
Was ist ein Ablass?
So heißt es in den Normen „über die Gewährung eines Ablasses“: „Die Gläubigen, Pilger der Hoffnung, können den vom Heiligen Vater gewährten Jubiläumsablass erhalten, wenn sie eine fromme Wallfahrt unternehmen zu einer der heiligen Stätten des Jubiläums“.
Unter einem Ablass versteht man die Erlassung zeitlicher Sündenstrafen. Während im Beichtsakrament die Sündenschuld selbst vergeben wird, bezieht sich ein Ablass nach katholischem Verständnis auf die bleibenden Folgen der Sünde, die eine Strafe nach sich ziehen. Werden diese Strafen abgelassen, so müssen sie nicht im Fegefeuer abgebüßt werden.
Alle Kathedralkirchen stehen zu Verfügung
Nicht nur in Rom, auch an vielen anderen Orten lassen sich Jubiläumsablässe gewinnen. So können die Ortsbischöfe etwa Kirchen in ihren eigenen Bistümern benennen, in denen ebenfalls ein Ablass gewonnen werden kann. Grundsätzlich kann der Jubiläumsablass auch in allen Kathedralkirchen gewonnen werden. Der Papst hat darüber hinaus eine Fülle zusätzlicher Möglichkeiten geschaffen, die Werke der Barmherzigkeit umfassen, aber auch „Initiativen“, die den „bußfertigen Wert des Freitags wiederentdecken“: zum Beispiel, in dem auf „sinnlose Ablenkungen“ wie durch soziale Medien und überflüssigen Konsum verzichtet wird.
Die geistlichen und leiblichen Werke der Barmherzigkeit sind oft lebensnäher als gedacht. Und ihre Auswahl ist groß: 14 von ihnen listet der Katechismus. Ob man Zweifelnden einen Ratschlag gibt, Trauernden Trost spendet, oder für Lebende und Tote betet – in den Alltag lassen sie sich meist einbinden. Weitere barmherzige Werke sind Hungrige speisen, Durstige tränken, Fremde aufnehmen und Kranke besuchen.
Gewohnte Ablass-Bedingungen
Die Grundvoraussetzungen zum Ablass bleiben dabei unverändert: „Alle wahrhaft reuigen Gläubigen, die unter Ausschluss jeglicher Neigung zur Sünde (vgl. Enchiridion Indulgentiarum, IV. Aufl., Norm 20, § 1) und von einem Geist der Nächstenliebe bewegt, im Laufe des Heiligen Jahres, geläutert durch das Sakrament der Buße und gestärkt durch die Heilige Kommunion, gemäß den Intentionen des Papstes beten, können aus dem Schatz der Kirche einen vollkommenen Ablass, den Erlass und die Vergebung ihrer Sünden erlangen, der den Seelen im Fegefeuer in Form eines Wahlrechts zukommt“, heißt es in den Normen zum Heiligen Jahr.
Die Printausgabe der Tagespost vervollständigt aktuelle Nachrichten auf die-tagespost.de mit Hintergründen und Analysen.