Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Vorwurf des Schismas

Piusbruderschaft distanziert sich von Viganò

Die Gemeinschaft erklärte, die Äußerungen des Erzbischofs zum Papsttum seien mit ihren und den Intentionen ihres Gründers Lefebvre unvereinbar. 
Carlo Vigano: Neue Anschuldigungen
Foto: IN | Erhebt schwerer Anschuldigungen gegen Papst Franziskus und hochrangige Mitglieder der Kurie: der italienische Erzbischof Carlo Viganò.

Die Piusbruderschaft (FSSPX) hat sich von Erzbischof Carlo Maria Viganò distanziert. In seinem Statement zu seiner Anklage durch das Glaubensdikasterium hatte sich der ehemalige Apostolische Nuntius für die USA mit dem Gründer der Piusbruderschaft, Erzbischof Lefebvre verglichen. Auch Lefebvre, so Viganò auf seinem Blog, sei vor 50 Jahren wegen Schismas angeklagt worden, weil er das Zweite Vatikanum ablehnte. „Seine Verteidigung ist auch meine, seine Worte sind meine, seine Argumente sind meine“, so Viganò, „und die römischen Behörden konnten ihn mit diesen Argumenten nicht der Häresie überführen“. Lefebvre war nach unerlaubten Bischofsweihen von Rom zum Schismatiker erklärt worden.

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Lefebvre war kein Sedevakantist

Auf ihrer Webseite nahmen die Piusbrüder am Montag Stellung zu diesem Vergleich. „Erzbischof Viganò bekennt sich in seinem Text klar zum Sedevakantismus“, so die Bruderschaft. „Er verteidigt sich, indem er das Herumirren in der Lehre des aktuellen Pontifikats benennt und neo-modernistische Fehler ablehnt“. In einem Punkt unterscheide sich Viganò aber gravierend von Lefebvre: Laut Viganò sei Papst Franziskus nicht Papst. „Weder Erzbischof Lefebvre oder seine Bruderschaft haben sich auf diesen gefährlichen Weg gewagt“, so die Gemeinschaft. 

Seit dem Tod ihres Gründers Lefebvre, der in der Exkommunikation verstarb, hat es immer wieder Versuche der Annäherung zwischen der Gemeinschaft und dem Vatikan gegeben. So hatte Papst Benedikt XVI. die Exkommunikation der Bischöfe aufgehoben und Papst Franziskus im Rahmen des Jahres der Barmherzigkeit die Validität der Beichten der Bruderschaft anerkannt. Außerdem sind in gewissem Rahmen auch Eheschließungen von Priestern der Gemeinschaft möglich. Die Gemeinschaft gilt als kirchenrechtlich irregulär. DT/sdu

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