Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Vor der vierten Synodalversammlung

Synodalversammlung : Abrissbirne statt Kernsanierung

Die Synodalversammlung befasst sich in erster Lesung mit Texten, die Lehre und Humanwissenschaften gegeneinander ausspielen: Wer am Katechismus festhalten will, soll bestraft werden.
Segnung eines gleichgeschlechtlichen Paares
Foto: Rudolf Wichert (KNA)

An diesem Donnerstag beginnt die vierte Vollversammlung des Synodalen Wegs. Während die Arbeitspapiere und der final abgestimmte Orientierungstext des Synodalen Wegs im Februar 2022 wesentlich durch eine ideologische Exegese bestachen, fallen dieses Mal bei den zur ersten Lesung vorgelegten Arbeitspapieren gleich mehrere Fallstricke auf.

Schöpfungstheologie als Quelle der Diskriminierung

Nach wie vor sind Bestrebungen evident, die Gender-Ideologie in die katholische Lehre zu integrieren. Der Handlungstext „Umgang mit geschlechtlicher Vielfalt“ offenbart ein Verständnis von Diskriminierung, welche bereits damit beginnt, Sünde als Sünde zu bezeichnen. Dabei wird die Schöpfungstheologie, die auf der Heiligen Schrift beruht, als Quelle der Diskriminierung und Pathologisierung von Trans-, Inter- und Homosexuellen bewertet.

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Auch das Ausspielen von katholischer Lehrmeinung und Humanwissenschaften setzt sich in dem neu vorgelegten Text fort. Letztere werden zum primären locus theologicus hochstilisiert, an dem sich alles auszurichten hat. Können Bibelargumentationen ihnen nicht standhalten, müssen sie verworfen werden. Es wird eine neognostische Anthropologie entworfen, die mit dem christlichen Menschenbild nichts mehr zu tun hat.

Schöpfungslehre wird zurückgewiesen

Ausgehend davon werden nicht realisierbare Forderungen gestellt wie die Einführung des dritten Geschlechts ins Taufregister, die bereits von der katholischen Kirche zurückgewiesenen Segensfeiern für Liebende, die Sensibilisierung für „geschlechtliche Vielfalt“ in den Ortskirchen oder die Änderung des Arbeitsrechts zugunsten transgeschlechtlicher Personen. Mit der Forderung einer dritten Geschlechtsangabe wird die Schöpfungslehre zurückgewiesen, gemäß welcher Gott den Menschen als Mann und Frau geschaffen hat (Genesis 1,27).

Die Änderung des Arbeitsrechts zugunsten von Transpersonen entstellt die bisherige Ekklesiologie vom Zweiten Vaticanum her. Kirche ist nicht mehr Gemeinschaft von Jüngern mit Sendungsauftrag, der ein authentisches Zeugnis nach sich zieht. Stattdessen wird sie ganz funktional und institutionell als Arbeitgeberin betrachtet, mehr nicht.

Weihesakrament wird nicht mehr verstanden

Die Forderung des Zugangs zu den Weihen für Transmenschen zeigt, dass auch das Weihesakrament nicht mehr verstanden wird. Gerade die letzte Forderung würde die Genderdoktrin nicht nur gutheißen, sondern sakramental zementieren. Im Handlungstext über die Verkündigung des Evangeliums durch Frauen offenbart sich eine pelagianische Sichtweise auf die Kirche: Alles Wesentliche kommt vom Menschen. Die unsichtbare Wirklichkeit hinter der Kirche als Ursakrament sowie der sieben Sakramente wird ausgeblendet.

Deshalb verwundert das pragmatische Argument nicht, Laien in der Sakramentenvorbereitung die Spendung zu überlassen, da die Empfänger der Sakramente mit ihnen vertrauter seien als mit den Priestern. Dahinter steckt eine funktionale Engführung, die das Ergebnis mangelnder Katechese darstellt. Es wäre höchste Zeit, zu erklären, dass Christus der Spender der Sakramente ist. Stattdessen wird dem Wunsch der nicht richtig unterwiesenen Gläubigen stattgegeben.

Klerikalisierung der Laien

Das Anliegen des Heiligen Vaters, das Laienapostolat zu stärken, wie er beispielsweise durch das Katechistenamt angestoßen hat, wird ignoriert, wenn die Synodalen eine zunehmende Klerikalisierung anstreben durch Laientaufe, -homilie, -trauung und -beichte. Dabei fällt ein ungesunder Umgang mit dem Kirchenrecht auf: Ausnahmefälle werden herangezogen, um das Vorhaben zu legitimieren und zum Regelfall zu machen. Es gebe zu wenig klerikalen Nachwuchs.

Naheliegender wäre es, die Berufungspastoral auszubauen und nicht Laien zu Priestern umzufunktionieren. Auch die Rede von einer „missbrauchssensiblen Liturgie“ und der Generalverdacht eines Klerikalismus zeigen, dass Christus als Subjekt priesterlichen Handelns verkannt wird. Sie scheint logische Konsequenz des im Februar neu etablierten locus theologicus „Betroffene von Missbrauch“ zu sein. Konsultiert man diese neue Erkenntnisquelle, so die Denkweise, muss die bisherige Liturgie gänzlich umgeschrieben und das von „toxischer Männlichkeit“ dominierte äußere Erscheinungsbild verändert werden.

Verhöhnung der bisherigen Lehre

Ein besonders schwieriger Text, der eine Weichenstellung für die Katholische Kirche in Deutschland bedeuten könnte, ist der Handlungstext zur Enttabuisierung nichtheterosexueller Priester. In unvergleichlicher Verhöhnung der bisherigen Lehre und der bis heute geltenden Bestimmungen für Weihekandidaten werden Männer viktimisiert, die sich in den Priesterstand gelogen haben – ihnen sei keine Wahl geblieben, ihren Weihewunsch in einem diskriminierenden Umfeld durchzusetzen.

Dies ist freilich nicht zu verallgemeinern, denn gemäß neueren Studien ist ein Anteil der Betroffenen sich seiner sexuellen Orientierung erst nach der Weihe vollends bewusst geworden. Dabei stellt sich die Frage, warum es nicht bereits während der Priesterausbildung zu einer Auseinandersetzung mit der eigenen Sexualität gekommen ist. Die Kirche hat in Instruktionen der Jahre 2005 und 2016 klar formuliert, dass Homosexualität ein Weihehindernis und den Ausbildern offenzulegen sei. Sie verhindere eine angemessene Beziehung des Weihekandidaten zu Männern und Frauen aufgrund fehlender affektiver Reife. Eine solche muss während der Priesterausbildung gründlich geprüft werden.

Prüfung einer Berufung gilt als übergriffig

Die Instruktionen sind jedoch nicht konsequent umgesetzt worden. Der bloße Wunsch nach dem Priestertum ist dabei kein alleiniges Kriterium für die Zulassung zur Weihe. Die Kirche behält sich vor, die Authentizität einer Berufung und die Eignung eines Kandidaten zu prüfen. Dass dies im Handlungstext als übergriffig bezeichnet wird, ist fragwürdig angesichts der vielen beruflichen Kontexte, in denen psychologische und körperliche Gutachten vorausgesetzt werden.

Echte Diskriminierung ist als solche abzulehnen und klar zu benennen. Dem Katechismus zufolge darf kein Mensch aufgrund seiner sexuellen Orientierung zurückgesetzt werden. Warum wird die Geheimhaltung als stressbehaftet empfunden im zölibatären Lebensstand, der einen Nichtzustand betrifft? Dies hängt womöglich mit der Bestrebung einer Zölibatslockerung zusammen. Es wird Diskriminierung vorgeworfen, wo die Lüge angeprangert wird oder man sich gemäß der Lehre der Kirche zur Homosexualität äußert.

Strafen für Lehramtstreue

Personen mit „diskriminierenden Haltungen“ zur Homosexualität sollen zukünftig keine Leitungs- und Verantwortungsposition in der Kirche mehr innehaben. Das heißt konkret: Wer zukünftig der Lehre der Kirche treu ist, hat mit erheblichen Nachteilen zu rechnen. Diese Vermutung erhärtet sich bei der Aussage, dass „stillschweigende Akzeptanz“ nicht mehr ausreiche. Was gefordert wird, ist eine absolute Anerkennung von Homosexualität als gleichwertige Form sexueller Orientierung mit kirchlicher Absegnung. Schlimmstenfalls steht eine Diskriminierungswelle gegen jene bevor, die mutig zu den Geboten Gottes stehen.

Auch der Handlungstext „Grundrechte der Gläubigen in der Kirche“ birgt das Potenzial, alles Bisherige auf dem Schafott des Ewiggestrigen hinzurichten. Aus der längst vorherrschenden Bestrebung, die Kirche der Gesellschaft anzugleichen, sollen Nägel mit Köpfen gemacht werden: Nicht die geoffenbarte Wahrheit soll zukünftig das Fundament der Kirche sein, sondern die Menschenrechte, rein aus der menschlichen Vernunft abgeleitete Ideale. Die Kirche soll sich an dem Vorbild der Aufklärung ausrichten, weil die auf Offenbarung beruhende Ekklesiologie unverständlich geworden sei. Deshalb soll die Kirche von ihrem Stifter abgekoppelt werden – ein Vorgang, der mit der universitären Moraltheologie und ihrer etablierten Zivilmoral längst vorgenommen worden ist.

Das Recht auf Papsttum

Gewiss sind Grundrechte aller Gläubigen als Schutzkonzept vor willkürlicher Macht sinnvoll und erstrebenswert, doch mit der vorgeschlagenen Weise wird eher das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Die neuen Grundlinien werden als Schablone an jeden Bereich angelegt, so beispielsweise an die Hierarchie: Wenn nicht jeder Gläubige theoretisch Papst werden könne, seien die Menschenrechte nicht vollends realisiert. Auch in erkenntnistheoretischen Fragen zeigt sich der nächste Schritt: Hieß es im final abgestimmten Orientierungstext im Februar noch, dass das Lehramt und der Glaubenssinn der Gläubigen nebeneinanderstünden, wird nun gefordert, dass die Gläubigen die Aufgabe des Lehramts übernehmen sollen: die Auslegung des Glaubens sowie die Entscheidungsgewalt.

Auch in diesem Handlungstext zeigt sich ein optimistisches Menschenbild ohne die Notwendigkeit einer Rückbindung an Gott und seine Gebote. Die Handlungstexte geben sich den Anschein einer Kernsanierung der Kirche, doch in Wirklichkeit sind sie eine Abrissbirne, die alles ruiniert. Die Kirche wird nicht neu zu leuchten beginnen, sondern ein Schatten ihrer selbst werden. Fazit: Die Handlungstexte machen Nägel mit Köpfen, die sich als Sargnägel entpuppen.

Ausführliche Berichte zur Vierten Synodalversammlung lesen Sie in der kommenden Ausgabe der "Tagespost".

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Margarete Strauss Jesus Christus Katechese Kirchenrecht Klerikalismus Päpste Weihesakrament

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