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„Ohne Sitten ist Arbeitsrecht nicht mehr kirchlich“

Kirchenrechtler Markus Graulich kritisiert den Entwurf für das neue Arbeitsrecht der Kirche. Die Kirche mache sich damit unglaubwürdig.
Prälat Markus Graulich stellt den Entwurf für das neue Arbeitsrecht der Kirche in Frage
Foto: Archiv | Kirchenrechtlicher Markus Graulich stellt den Entwurf für das neue Arbeitsrecht der Kirche in Frage: Wie kirchlich ist ein kirchliches Arbeitsrecht, das sich von der Morallehre der Kirche verabschiedet? fragt er.

Wenn keine „der Sittenlehre der Kirche entsprechenden Ansprüche mehr an die Mitarbeiter gestellt werden — wozu braucht es dann noch ein kirchliches Arbeitsrecht?“ fragt der Kirchenrechtler Markus Graulich in einem am Montag veröffentlichten Gastbeitrag der aktuellen Ausgabe der Herder-Korrespondenz. Graulich analysiert in seinem Artikel die geplante neue „Grundordnung des kirchlichen Arbeitsrechts“ und kommt zu dem Schluss: Die Gemeinschaft mit der Kirche auch im eigenen Verhalten zu wahren, gehöre zu den Grundpflichten der Gläubigen (can. 209 § 1CIC). „Dies gilt besonders für diejenigen, die an der Sendung der Kirche mitarbeiten; alles andere ist unglaubwürdig.“ Im Klartext: Der Entwurf für das neue Arbeitsrecht ist nicht katholisch.

Paradigmenwechsel im kirchlichen Arbeitsrecht

Der Kirchenrechtler spricht von einem Paradigmenwechsel im kirchlichen Arbeitsrecht und verweist auf einen Absatz im Gesetzentwurf, in dem es heißt: „Der Kernbereich privater Lebensgestaltung, insbesondere Beziehungsleben und Intimsphäre, bleibt rechtlichen Bewertungen entzogen.“

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Bisher konnte jeder aus einem kirchlichen Dienstverhältnis entlassen werden, der der Kirche den Rücken gekehrt hat, aus der Kirche ausgetreten oder von Glauben abgefallen ist, eine gleichgeschlechtliche oder unzulässige Zivilehe eingegangen ist und dies objektiv „ein erhebliches Ärgernis“ erregen oder der Glaubwürdigkeit der Kirche schaden könnte, so Graulich. Mit der Abschaffung dieses noch geltenden Arbeitsrechts sieht der Kirchenrechtler die Glaubwürdigkeit der Kirche gefährdet.

Und die Moral von der Geschicht‘: Moral — nun — die gibt es nicht

Das sehen Mitglieder des Forum IV des Synodalen Weges, die Organisatoren von „Out in Church“ anders. Elf Generalvikare schrieben zudem in einem Brief an die Deutsche Bischofskonferenz: „Das Arbeitsrecht darf kein Instrument sein, um eine kirchliche Sexual- und Beziehungsmoral durchzusetzen, die derzeit ohnehin zur Diskussion steht und die komplexe Lebenswirklichkeit von Menschen außer Acht lässt.“

Die Kirche solle also die „Sittenlehre beziehungsweise die Moral der Kirche“ aufgeben oder verändern, weil sie laut Forumstext „massiv in der Kritik stehe“, so Graulich. Das veränderte Wertebewusstein der Menschen soll also Maßstab für die Lehre der Kirche werden — nicht mehr umgekehrt.

Graulich erinnert an das EU-Recht, das der Kirche zugesteht, „Loyalität und Aufrichtigkeit ihrer Mitarbeiter im Sinne ihres Ethos zu verlangen“. Wenn nun aber „Verhaltensweisen, die den Kernbereich der privaten Lebensführung betreffen, in jedem Fall dem dienst- und arbeitsrechtlichen Zugriff entzogen sind“, wie es der Gesetzentwurf vorsieht, würde die Kirche ihr Ethos aufgeben, erklärt Graulich. Aber wie kirchlich ist „kirchliches Arbeitsrecht, dass sich von der Morallehre der Kirche verabschiedet?“  DT/dsc

 

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