Der Fall „Aulinger“ hat eine überraschende Wende genommen: Einige Monate, nachdem der ehemalige Pfarrer von Hauzenberg im Landkreis Passau, Alexander Aulinger, wegen möglichen Fehlverhaltens in seiner Jugendarbeit in die Schlagzeilen geraten ist, hat der Beklagte einen Antrag auf Entlassung aus dem Klerikerstand gestellt. Darüber hat dessen Anwalt Holm Putzke auf „Facebook“ informiert.
In dem beigefügten Antrag, der an den Passauer Bischof Stefan Oster gerichtet ist, bittet Aulinger um die unverzügliche Einleitung des entsprechenden kanonischen Verfahrens und um vorläufige Freistellung vom priesterlichen Dienst zum 1. Oktober, soweit dem Antrag auf Laisierung nicht bereits vorher entsprochen werden könne. Eine Kopie des Briefes ließ Aulinger zusätzlich dem Glaubensdikasterium in Rom zukommen. Das Bistum Passau bestätigte einem Bericht des Bayerischen Rundfunks (BR) zufolge den Eingang dieses Antrags.
„Denunziationen erhielten mehr Gewicht als die Wahrheit“
In seinem Schreiben erklärt der Priester, der Schritt sei „das Ergebnis eines langen inneren Ringens und zugleich die Konsequenz der Erfahrungen der vergangenen Monate“. Die Erfahrung, dass Denunziationen und haltlose Anschuldigungen mehr Gewicht erhielten als die Wahrheit, wiege umso schwerer, als er seinen priesterlichen Dienst „stets mit Hingabe, Freude und voller Verantwortung ausgeübt“ habe.
Aulinger beklagt, dass das Verfahren gegen ihn von „Intransparenz, fehlendem rechtlichen Gehör sowie Vorverurteilung und mangelndem Schutz“ geprägt gewesen sei, worauf auch sein Anwalt, Putzke, im Facebook-Eintrag hinweist. Der Schritt seines Mandanten sei „die Konsequenz eines Vertrauensverlustes durch ein zermürbendes Verfahren“. Seiner Meinung nach sei dieses „von Denunziation, Intransparenz und Machtmissbrauch geprägt“ gewesen „und nicht von Wahrhaftigkeit und rechtsstaatlichen Prinzipien“.
Aulinger will neue Wege gehen
Weiter wirft der Priester seinem Bischof in dem Brief vor, selbst seinem Anwalt „ein faires und direktes Gespräch“ verweigert zu haben. Das entspreche „weder dem Evangelium noch den Grundsätzen rechtsstaatlicher Ordnung“, so Aulinger. Die priesterliche Lebensform und sein geistliches Selbstverständnis stünden „inzwischen in einem tiefen Spannungsverhältnis“. Er wolle in seiner Verantwortung vor Gott, der Kirche und sich selbst neue Wege einschlagen.
Aulinger war erstmals in das Visier der Medien geraten, nachdem zunehmend Vorwürfe rund um die Jugendarbeit des Pfarrers nicht nur in der Hauzenberger Pfarrei im Bistum eingegangen waren. Besonders über das Ausschenken von Alkohol an Minderjährige wurde vielfach Beschwerde eingelegt. Der Geistliche war daraufhin Mitte März für die Dauer von Ermittlungen aus dem Dienst genommen worden. Die Suspendierung wiederum hatte zu einer Solidaritätswelle für Aulinger gesorgt. Bei seinem letzten Gottesdienst waren 2500 Besucher erschienen.
„Das Wort geistlicher Missbrauch stand im Raum, und die Bistumsleitung wurde angeklagt, nichts dagegen zu tun“, hatte der Oster erklärt, woraufhin Kardinal Reinhard Marx aus München, der kirchenrechtlich für den Passauer Bischof zuständig ist, Osters Vorgehen kirchenrechtlich prüfen ließ. Das Ergebnis: Oster hatte nichts falsch gemacht. Oster hatte öffentlich angekündigt, jederzeit für ein Gespräch zur Verfügung zu stehen und vermittelte auch innerhalb der aufgebrachten und gespaltenen Pfarrei. Aulinger streitet jegliches Fehlverhalten ab. Bislang gilt die Unschuldsvermutung.
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