Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Zum Fall „Aulinger“

Kardinal Marx entlastet Bischof Oster

Nach Aufregung um Pfarrer Aulinger: Der Münchner Kardinal, der kirchenrechtlich für den Passauer Bischof zuständig ist, kann bei Oster kein strafbares Fehlverhalten erkennen.
Kardinal Marx entlastet Bischof Oster
Foto: Neundorf/Kirchner-Media via www.imago-images.de (www.imago-images.de) | Der Münchener Kardinal weist Vorwürfe eines Missbrauchsbetroffenen in Bezug auf Osters Vorgehensweise im Fall Aulinger zurück.

Hat der Passauer Bischof Stefan Oster die Vorwürfe um Pfarrer Alexander Aulinger aus der Hauzenberg nicht frühzeitig nach Rom gemeldet? Diesem Vorwurf hat nun Kardinal Reinhard Marx widersprochen und Bischof Oster damit entlastet. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) am Wochenende mitteilte, habe Marx in einem Schreiben festgestellt, „ein strafbares Fehlverhalten aufseiten von Herrn Bischof Oster… nicht erkennen“ zu können.

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Ein Betroffener von Übergriffen durch einen Geistlichen, Timo Ranzenberger, hatte Oster in einen Brief an Marx beschuldigt, die Vorwürfe um Aulinger nicht frühzeitig nach Rom kommuniziert zu haben. Er habe bereits 2023 von diesen gewusst und nach eigenem Bekunden zudem aus dem früheren Einsatzort des Pfarrers entsprechende Meldungen erhalten. Laut SZ hat Oster eine Meldung nach Rom über den Fall aus Hauzenberg am 13. Januar dieses Jahres geschickt. 

Marx kann Ranzenbergers „Auslegung der Rechtslage nicht zustimmen“

Marx, der kirchenrechtlich für Oster zuständig ist, hat Ranzenberger erwidert, er könne dessen „Auslegung der Rechtslage nicht zustimmen“. Und zwar aus zwei Gründen: Zum einem seien weder Medienberichten noch der Erklärung des Bischofs zum Fall irgendwelche Hinweise auf konkrete Straftaten zu entnehmen, die dem ersten Artikel des Apostolischen Schreibens für die Prävention von sexuellem Missbrauch „Vos estis lux mundi“ entsprächen, auf den sich Ranzenberger berufe. Auch sei Marx von Meldungen seitens konkret Betroffener nichts weiter bekannt.

Zum andern sehe das päpstliche Schreiben die Weiterleitung von derartigem Fehlverhalten nach Rom gar nicht vor. Vielmehr müsse der Fall zunächst durch „den für den mutmaßlichen Tatort zuständigen Ortsordinarius“ behandelt werden, sprich: durch Bischof Oster.

Allerdings habe die unabhängige Aufarbeitungskommission dem Bischof empfohlen, den Fall zur besseren Überprüfung der Staatsanwaltschaft zu übergeben — was dieser auch getan hat. Die Staatsanwaltschaft wiederum habe keinen Indizien gefunden, die für eine Straftat sprächen. Laut SZ bestehe bislang kein Anfangsverdacht, die Vorermittlungen seien aber nicht abgeschlossen. 

Pfarrer Alexander Aulinger war seit Januar 2023 im niederbayerischen Hauzenberg tätig. Im März hatte Oster ihn aufgrund von Vorwürfen in Bezug auf die Jugendarbeit vorläufig abberufen. Unter anderem soll immer wieder viel Alkohol im Spiel gewesen sein. Zudem steht er unter dem Verdacht des geistlichen Missbrauchs. Sexuelle Übergriffe werden ihm ausdrücklich nicht vorgeworfen. Aulinger weist diese Vorwürfe über seinen Anwalt zurück. 

Der komplexe Fall hat die Gläubigen im Bistum Passau gespalten. Viele haben Aulinger als Pfarrer gelobt, der Scharen von Ministranten an sich ziehen würde und beliebt sei. Am vergangenen Samstag haben Menschen gegen Oster und für den Synodalen Weg demonstriert. Unter anderem forderten sie, Oster solle ins Kloster zurückgehen. DT/dsc

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