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Kardinal Marx: Der Synodale Weg soll es richten

Anwälte werfen dem Erzbischof von München wenig Interesse für die Fälle in seinem Bistum vor. Erst 2018 sei der Kardinal tätig geworden. Für Marx soll jetzt der Umbau der Kirche den Neuanfang bringen.
Münchner Missbrauchsgutachten vorgestellt
Foto: Sven Hoppe (dpa) | Kardinal Reinhard Marx kommt nach der Vorstellung eines Gutachtens zu Fällen von sexuellem Missbrauch im katholischen Erzbistum München und Freising zu einem Pressestatement.

Er sei „erschüttert und beschämt“ über das erschreckende Ausmaß sexuellen Missbrauchs durch „kirchliche Vertreter, Priester und andere Mitarbeiter“, betonte Reinhard Kardinal Marx am späten Donnerstagnachmittag in einem ersten Statement zu der am Donnerstagvormittag veröffentlichten Studie zu Missbrauchsfällen im Erzbistum München und Freising. Zudem hätten bereits in der Vergangenheit „die Begegnungen mit Betroffenen sexuellen Missbrauchs eine Wende“ beim ihm bewirkt und seine Wahrnehmung der Kirche verändert - „und verändern diese auch weiterhin“, so der Münchener Erzbischof weiter. 

Marx: Missbrauchsskandal zur „Erneuerung der Kirche“ nutzen

Neben der im Namen der Erzdiözese ausgesprochenen Entschuldigung für das Leid, „das Menschen im Raum der Kirche in den vergangenen Jahrzehnten zugefügt wurde“, kündigte Marx an, das Gutachten von Westpfahl Spilker Wastl genau studieren zu wollen und bezeichnete es als wichtigen und unverzichtbaren „Baustein“ für die Aufarbeitung des Missbrauchsskandals.

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 „Jetzt ist die Zeit, die Impulse, die das Gutachten gibt, aufzugreifen und weitere Schritte in die Zukunft zu gehen“, sagte der Kardinal. Aber es ginge, so Marx, „um mehr, es geht um die Erneuerung der Kirche, es geht um das, was wir auch im Synodalen Weg in Deutschland versuchen und vorantreiben“. Denn die Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs könne nicht getrennt werden vom „Weg der Veränderung, der Erneuerung und der Reform der Kirche“. Daran werden wir gemeinsam weiterarbeiten, so der Kardinal zum Abschluss seines Statements.

Anwälte übten scharfe Kritik am Münchener Erzbischof

Die Worte des Kardinals am späten Nachmittag passten so gar nicht zum Bild, dass die drei vortragenden Anwälte noch am Vormittag bei der Pressekonferenz vom Münchener Erzbischof zeichneten: Denn Marx war bei der Pressekonferenz und Vorstellung des Missbrauchsberichts nicht anwesend und wurde deswegen von Anwältin Marion Westpfahl gleich zu Beginn der Pressekonferenz dessen Fernbleiben kritisiert: „Wir hatten ihn ausdrücklich eingeladen", sagte sie. Die Entscheidung von Marx sei vor allem bedauerlich mit Blick auf das Interesse Missbrauchsbetroffener, „wahrgenommen zu werden".

Zudem warfen die Gutachter dem Kardinal Untätigkeit im Missbrauchsskandal vor. Zwar habe Marx mit zwei Fällen von Fehlverhalten im Umgang mit sexuellem Missbrauch aus Sicht der Anwälte eine „verhältnismäßig geringe Zahl“ an eben solchem Fehlverhalten vorzuweisen. Dennoch sei festzustellen, dass sich Kardinal Marx erst ab dem Jahr 2018 – also geschlagene zehn Jahre nach der Übernahme des Münchener Bischofssitzes - überhaupt unmittelbar mit kirchlichen Missbrauchsfällen befasst habe. Rechtsanwalt Martin Pusch sagte diesbezüglich, Marx habe sich im Verlauf der Jahre auf eine „moralische Verantwortung“ zurückgezogen und die direkte Verantwortung im Generalvikariat beziehungsweise auf „unterer Ebene“ gesehen.

Ein Bischof sei, so schien Pusch Marx zu zitieren, aus dessen Sicht in erster Linie „Verkünder des Wortes Gottes“. Angesichts der Tatsache, welche Virulenz das Thema des Missbrauchs Minderjähriger durch Mitarbeiter der Kirche spätestens seit dem Jahr 2010 im deutschsprachigen Raum entwickelt hatte, sei jedoch ein solches Abwehrverhalten eines Diözesanbischofs, selbst wenn dieses vor vier Jahren im Falle Marx‘ durch diesen selbst korrigiert worden sei, nicht akzeptabel, so Pusch. Es sei fraglich, was, wenn nicht sexueller Missbrauch, Chefsache sei, ergänzte der Anwalt.

 Vor allem männliche Opfer

Auch so hatte es das Gutachten der Münchener Anwaltskanzlei Westphal Spilker Wastl in sich: Mit einem Umfang von 1700 Seiten, die einen Untersuchungszeitraum von 1945 bis 2019 abdecken und hierbei auch das Verhalten mehrerer prominenter Bischöfe und Kardinäle, Generalvikare und Offiziale des Erzbistums bezüglich des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger ins Visier nehmen, lese es sich laut Ulrich Wastl, einem der an der Studie beteiligten Anwälte, wie eine „Bilanz des Schreckens“.

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Zunächst einmal bezüglich der Anzahl der Opfer: mindestens 497 Opfer sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Mitarbeiter der Kirche gab es laut den Anwälten zu beklagen – eine noch höhere Dunkelziffer liegt durchaus im Bereich des Möglichen. 247 dieser Opfer – und damit die große Mehrheit - waren männlich, 182 Opfer weiblich. In 68 Fällen sei eine Zuordnung nicht möglich gewesen. Hinzu komme, dass 60 Prozent der betroffenen männlichen Opfer Jungen zwischen acht und 14 Jahre alt gewesen seien. Damit bestätigt sich einmal mehr, dass die Opfer sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche überwiegend männliche Kinder und Jugendliche sind. 

Insgesamt wurden 235 mutmaßliche Täter ermittelt – darunter waren 173 Priester und 9 Diakone. Der große Vorwurf der Anwälte: Die Kirche handelte nicht – zumindest nicht im Sinne der Opfer. Demnach seien 40 Kleriker ungeachtet ihrer Taten wieder in der Seelsorge tätig gewesen. Bei 18 davon erfolgte dies sogar nach „einschlägiger Verurteilung“, sagte Anwalt Martin Pusch. Insgesamt seien bei 43 Klerikern „gebotene Maßnahmen mit Sanktionscharakter“ unterblieben.

Anwälte: 21 Fälle von Fehlverhalten bei Kardinal Wetter registriert

Während den früheren Erzbischöfen und Kardinälen Michael von Faulhaber in 4, Joseph Wendel in 8, Julius Döpfner in 14 und Joseph Ratzinger in 4 Fällen Fehlverhalten im Umgang mit sexuellem Missbrauch von den Gutachtern vorgeworfen wird, sind es im Falle von Kardinal Ratzingers Nachfolger Friedrich Kardinal Wetter sogar 21 Fälle. Zwar müsse bei Kardinal Wetter, der das Erzbistum München und Freising von 1982 bis 2008 leitete, dessen lange Amtszeit berücksichtigt werden – ebenso wenig habe er die ihm vorgelegten Fälle bestritten. Dennoch habe er jegliches persönliche Fehlverhalten entschieden zurückgewiesen, sagte Anwalt Pusch.

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