Die Deutsche Bischofskonferenzen und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) müssen jeweils über die am Samstag einstimmig beschlossene Satzung des Synodalen Ausschusses abstimmen, damit sie in Kraft treten kann. Das ZdK will die Satzung auf seiner Vollversammlung am 24./25. November beschließen, die Bischöfe werden dies auf ihrer Frühjahrsvollversammlung im Februar 2024 tun. Danach erst werden Satzung und Geschäftsordnung veröffentlicht.
Am vergangenen Samstag hatte sich der Synodale Ausschuss einstimmig auf eine Satzung und Geschäftsordnung verständigt, auf deren Grundlage der Synodale Rat bis 2026 vorbereitet werden soll. Beschlossen wurde, dass Entscheidungen die Zweidrittelmehrheit aller Mitglieder brauchen. Außerdem will das Gremium künftig presseöffentlich tagen. Die allgemeine Öffentlichkeit bleibt weiter ausgeschlossen.
Vier ausgestiegene Bischöfe weiter in der Kritik
Mit dem Synodalen Rat soll der im März zu Ende gegangene Synodale Weg langfristig fortgesetzt werden. Ziel ist es, Laien Entscheidungskompetenzen zu übertragen, die laut Konzilstexten lediglich Bischöfen vorbehalten sind. Die vier (Erz-)Bischöfe Rainer Maria Woelki (Köln), Gregor Maria Hanke aus Eichstätt, Stefan Oster aus Passau und Rudolf Voderholzer aus Regensburg haben aus diesem Grund an der konstituierenden Sitzung nicht teilgenommen und dafür Kritik geerntet.
Am Freitag warf ihnen die Reformbewegung „Wir sind Kirche“ vor, sowohl ihren Bistümern als auch der gesamten katholischen Kirche in Deutschland „unabsehbaren Schaden“ zuzufügen. Schließlich habe auch der Vatikan mit der Weltsynode gezeigt, dass er auf Synodalität setze. Das Argument, Rom habe ein solches Gremium verboten, lässt die Bewegung nicht gelten. Das neue Gremium besteht aus 27 Diözesanbischöfen, 27 Delegierten des ZdK sowie 20 Personen, die auf dem Synodalen Weg in den Ausschuss gewählt worden sind. DT/dsc
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