Lutheraner und Baptisten haben einen weitreichenden theologischen Konsens erreicht, demgemäß die bestehenden Unterschiede nunmehr nicht als kirchentrennend bewertet würden, berichtet die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA).
Die Ergebnisse des seit 2017 geführten Dialog zwischen der „Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands“ (VELKD) und dem größten Bund deutscher baptistischer Gemeinden „Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden“ (BEFG), werden in dem Abschlussdokument „Kirchengemeinschaft auf dem Weg“ festgehalten.
Differenzen nicht kirchentrennend
Im Fazit des Dokumentes wird erklärt, „dass zwischen Baptisten und Lutheranern weitreichende Übereinstimmungen bezüglich der Elemente des Weges zum Christsein bestehen. Diese sind so umfassend, dass verbleibende Unterschiede als gegenseitige Bereicherung und Herausforderung wertgeschätzt und anerkannt werden können. Noch bestehende Differenzen werden nicht als kirchentrennend bewertet“.
Gemeinsamkeiten habe man insbesondere im Verständnis des Abendmahls und der kirchlichen Ämter gefunden. Keine völlige theologische Übereinstimmung habe man in der Frage um die Taufe von Säuglingen gefunden. Hier fordert das baptistische Verständnis explizit ein persönliches Bekenntnis des Täuflings vor der Gemeinde als eine notwendige Voraussetzung. Trotzdem konnte auch hier eine Verständigung erreicht werden, da die „unterschiedlichen Akzentuierungen auf dem ‘Weg zum Christsein’ letztlich zu demselben Ziel führen: ein Leben in der Nachfolge Christi“, erklärt die VELKD in einer Stellungnahme zu dem Dokument.
Dadurch könne man zwar nicht von einer „vollen Kirchengemeinschaft“ sprechen – diese setze ein gemeinsames Verständnis aller Sakramente voraus – die Lehrkommission verstehe die Annäherungen aber als eine „Kirchengemeinschaft auf dem Weg“. Als praktische Vorschläge möchte sie vergangene Anfeindungen kritisch aufarbeiten, die vielerorts bereits bestehende Gottesdienst- und Abendmahlsgemeinschaft ausbauen und Baptisten die Berufung für Religionsunterricht und theologische Lehre erleichtern. Darüber hinaus soll denjenigen, die bereits als Säuglinge getauft wurden, beim Übertritt zur baptistischen Freikirche „ohne erneute Glaubenstaufe die Möglichkeit zur Teilhabe in einer baptistischen Gemeinde gewährt werden“, so die Stellungnahme.
Glaubensbiografien besser verstehen
Laut dem leitenden Bischof der VELKD, Ralf Meister, könne das neue Schreiben Lutheranern und Baptisten dabei helfen, „ihre jeweiligen Glaubensbiografien gegenseitig besser zu verstehen und die Gemeinsamkeiten herauszustellen.“ Sie erlebten dabei, dass sie als Gemeinschaft von Christen miteinander verbunden seien.
Die Kirchenleitung der VELKD stimmte dem Abschlussdokument bereits auf ihrer Sitzung am 21. September 2023 zu. Das Präsidium des BEFG möchte es dem obersten Gremium der Freikirche, dem Bundesrat (Synode), im Mai 2024 vorlegen. Die Lehrgesprächskommission die bereits 2017 eingerichtet wurde bestand aus bis zu 15 Mitgliedern unter der Leitung des kürzlich verstorbenen Oberlandeskirchenrates i. R. Dr. Peter Meis, seit 2022 von Prof. Dr. Karl Wilhelm Niebuhr für die VELKD sowie dem BEFG-Generalsekretär Christoph Stiba.
Der VELKD besteht aus einem Zusammenschluss sieben lutherischer Landeskirchen, denen gesamt etwa 7,8 Millionen evangelischen Christen angehören.
Der BEFG ist eine Vereinigung von autonomen baptistischen Ortsgemeinden verschiedener freikirchlicher Traditionen, der deutschlandweit nach eigenen Angaben knapp 74.000 Mitglieder hat. Neben den im BEFG organisierten Baptistengemeinden gibt es weitere Baptistenunionen sowie nicht in Bünden organisierte Baptistengemeinden in Deutschland. DT/jmo
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