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Knop: Kirche darf Lehre und Tradition gestalten

Die Dogmatikerin Julia Knop widerspricht jüngsten Bemerkungen von Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin.
Julia Knop
Foto: picture alliance/dpa/Privat | Privat | Geschlechtergerechtigkeit sei ein Anspruch, den man im 21. Jahrhundert nicht unterbieten oder zur Disposition stellen dürfe, findet die Dogmatikerin Julia Knop.

Die Dogmatikerin Julia Knop hat in einem Gastbeitrag auf dem Internetportal „katholisch.de“ vom Dienstag die Frage behandelt, ob die Kirche tatsächlich nicht die Vollmacht habe, Frauen zu Priesterinnen zu weihen. Ausgehend von der vatikanischen Note stellt sie fest, mit der Formulierung 'nicht verhandelbar' markiere die Nummer zwei im Vatikan unverstellt, dass Geschlechterfragen in der Kurie nicht als Sach-, sondern als Machtfragen behandelt würden. 

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Die Kirche habe laut Knop selber festgelegt, was sie ändern dürfe, was nicht. Aber wer souverän definiere, was er kraft Amtes dürfe und was nicht, müsse sich fragen lassen, „ob er wirklich nicht darf – oder ob er nicht will“, so Knop. 

Geschlechterfragen als Machtfragen

Knop reagiert mit dieser Aussage auf konkrete Äußerungen von Kardinalstaatssekretär Parolin zum Wesen des Priestertums. In seiner Note hatte Parolin sowohl die Ehelosigkeit und Keuschheit für Priester als auch den Ausschluss von Frauen vom Priesteramt erneut als „nicht verhandelbar“ betont. Laut Knop mache Parolin damit deutlich, dass Geschlechterfragen in der Kirche als Machtfrage behandelt würden. Diese im Gestus der Ohnmacht vorgetragene Position, keine Vollmacht zu haben, Frauen zu weihen, überdecke sehr effektiv den Anspruch, die Reichweite der eigenen Vollmacht selbst zu bestimmen, so die Theologin. Dabei zeige ein Blick in die Kirchengeschichte, dass und Konzile sehr wohl Änderungen und Vereinheitlichungen von Tradition und Lehre vorgenommen hatten.

Beispiele für Änderungen

Die Frage, ob die „Kirche die Vollmacht habe, ihre eigene Tradition, also Lehre, Verfassung und Liturgie, aktiv zu gestalten“, habe jedes Mal zur Debatte gestanden, „wenn solche Änderungen autoritativ vorgenommen wurden“. Das Zweite Vatikanische Konzil habe beispielsweise Priester viel stärker im Gemeindeleben und weniger als sakrale Person verankert. Dass dieser Paradigmenwechsel in der Nachkonzilszeit weder im noch in der Liturgie noch in kirchlich gewünschter Priesterspiritualität angemessen Niederschlag gefunden habe, sei Knop zu Folge Teil des Problems, nicht der Lösung. Die Dogmatikerin sieht das nicht als Beleg für ein unveränderbares Priestertum an.

Geschlechtergerechtigkeit nicht verhandelbar

Knop lässt weder Parolins Einlassungen, noch das Schreiben „Ordinatio sacerdotalis“ von Johannes Paul II. oder die Erläuterung in Inter Insignores, wo es heiße, „Jesus habe beim letzten Abendmahl absichtsvoll mit Blick auf die Verfassung der künftigen Kirche einen rein männlichen Apostelkreis kreiert“, gelten.  

Die Frage sei vielmehr, ob das überhaupt möglich sei, „in Lehre oder Ritus Wesentliches vom Unwesentlichen exakt zu unterscheiden“ und wer das tun sollte. Die Dogmatikerin hofft, dass diese Frage bei der Weltsynode behandelt wird. Für sie steht fest: „Nicht verhandelbar“ sei nicht die Frauenordination, sondern Geschlechtergerechtigkeit. Denn Geschlechtergerechtigkeit sei ein Anspruch, den man im 21. Jahrhundert nicht unterbieten oder zur Disposition stellen dürfe, auch nicht aus religiösen Gründen. DT/dsc

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