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Gericht: Kruzifix verletzt negative Religionsfreiheit

„Ohne Ausweichmöglichkeit mit Kreuz konfrontiert": Ein Kruzifix im Eingangsbereich eines Gymnasiums in Bayern hätte abgenommen werden müssen. Die CSU spricht von einem Einzelfall.
Kruzifix in Schule
Foto: imago stock&people via www.imago-images.de (www.imago-images.de) | Keine Ausweichmöglichkeit: Schülerinnen des Gymnasiums hatten gegen das Kreuz geklagt.

Ist ein Kruzifix in einer Schule ein „Eingriff in die verfassungsrechtlich verbürgte negative Glaubensfreiheit“? Ja, befand der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) diese Woche. Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, hätte ein staatliches Gymnasium in Bayern ein Kruzifix, das im Eingangsbereich der Schule hängt, entfernen müssen. Diese Entscheidung stieß auf Unmut bei der Bayerischen Staatsregierung. CSU-Fraktionsvorsitzender Klaus Holetschek erklärte er in Mitteilung des Landtags: „Bayern ist ein Land der Vielfalt und der Toleranz – aber Bayern ist eben auch ein Land mit christlich-abendländischer Prägung“.

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Geklagt hatten ehemalige Schülerinnen des Gymnasiums. Sie hatten damals bei der Schule beantragt, dass das Kruzifix abgehängt wird. Nachdem die Schule dem nicht nachgekommen war, klagten die Schülerinnen zunächst beim Verwaltungsgericht München, ohne Erfolg. Erst der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gab ihnen Recht und verwies auf den sogenannten Kruzifix-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) aus dem Jahr 1995. Dort heißt es: „Die Anbringung eines Kreuzes oder Kruzifixes in den Unterrichtsräumen einer staatlichen Pflichtschule, die keine Bekenntnisschule ist, verstößt gegen Art. 4 Abs. 1 GG.“

„Ohne Ausweichmöglichkeit mit Kreuz konfrontiert“

Weiter begründete das Gericht: „Die Klägerinnen waren wegen der Schulpflicht zwangsweise und immer wiederkehrend sowie im Hinblick auf dessen Positionierung ohne (zumutbare) Ausweichmöglichkeit mit dem Kruzifix konfrontiert", heißt es in der Mitteilung. Das 1,5 Meter hohe und 50 Zentimeter breite Kruzifix hänge an einer sehr exponierten Stelle und stelle den Leichnam Jesu Christi figurenhaft dar.

Dagegen kontert der CSU-Landstagsfraktionsvorsitzende Holetschek, das Kreuz stehe nicht nur für den christlichen Glauben, sondern auch für Werte wie Nächstenliebe und Barmherzigkeit. „Die Grundsatzentscheidung der Bayerischen Staatsregierung zur Anbringung von Kreuzen in staatlichen Gebäuden wird durch dieses Urteil nicht infrage gestellt“, fügte er hinzu. Das Gericht habe lediglich auf die Umstände des Einzelfalls verwiesen.

CSU: Entscheid ist harter Schlag für Christentum in Bayern

Ähnlich äußerte sich Florian Streibl von den Freien Wählern. Der Vorsitzende und religionspolitische Sprecher der Landtagsfraktion nannte den Richterspruch einen harten Schlag „für das in Bayern besonders tief verwurzelte Christentum". Das Kreuz habe auch in Gymnasien zu hängen. Es sei ein religiöses Symbol für Menschlichkeit und Ausdruck der kulturellen Identität Bayerns. Gerade an staatlichen Schulen stehe es „für unsere geschichtlichen Wurzeln und die Werte, auf denen unser Gemeinwesen fußt".

Genau hier liegt die Crux: Wie das Gericht erklärte, sehe das Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen vor, dass in Dienstgebäuden sowie Grund-, Mittel- und Förderschulen in jedem Klassenzimmer ein Kreuz anzubringen sei. Für Gymnasien gelte dies nicht. Ob die Anbringung eines Kruzifixes durch ein Landesgesetz hätte legitimiert werden können, ließ der der BayVGH offen.  

Dieselben Schülerinnen hatten außerdem dagegen geklagt, dass sie während der Schulgottesdienste an einem verpflichtenden Alternativunterricht teilnehmen mussten, wenn sie den Gottesdienst nicht besuchten. Hier allerdings entschied das Gericht, dass man aus dem freiwilligen Besuch von Gottesdiensten keinen Anspruch ableiten könne, für diese Zeit schulfrei zu bekommen, wenn man den Gottesdienst nicht besuchen wolle. Durch einen Alternativunterricht werde eine Gleichbehandlung aller sichergestellt.  (DT/dsc)

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