Manche Dinge bleiben scheinbar ewig gleich: Dass in bayerischen Schulen Kreuze an der Wand hängen, sorgte schon vor 30 Jahren für Ärger. Damals, 1995, hatte das Bundesverfassungsgericht unter Berufung auf die „negative Religionsfreiheit“ die bayerische Volksschulordnung, die in jedem Klassenzimmer ein Kruzifix vorsah, als verfassungswidrig beurteilt. Konsequenzen hatte das nicht.
Ein ewiges Kreuz mit dem Kreuz
Auch das jüngste Kruzifix-Urteil wartet mit einer Begleitdebatte auf. Die kirchliche Positionierung für oder gegen öffentliche Kreuze hat sich aber verändert.
