Das Erzbistum Köln rudert nach der Ankündigung des Apostolischen Administrators, Weihbischof Rolf Steinhäuser, die rechtskonforme Auftragsvergabe im Zusammenhang mit der unabhängigen Untersuchung sexueller Missbrauchsfälle untersuchen zu lassen, zurück.
Ankündigung externer Prüfung sorgte für Verwirrung
Am Dienstag teilte das Erzbistum mit, der Heilige Stuhl „hat den Apostolischen Administrator in einem Schreiben darüber in Kenntnis gesetzt“, dass die externe Prüfung der Frage, ob es bei Auftragsvergaben im Erzbistum Köln in den vergangenen zehn Jahren zu kirchenrechtlichen Versäumnissen gekommen sei, solle erst nach der Wiederaufnahme der Amtsgeschäfte von Kardinal Rainer Woelki am 2. März aufgenommen werden.
Vor Weihnachten hatte das Erzbistum mit der Ankündigung, es lasse in einer externen Prüfung klären, ob es in der jüngeren Vergangenheit zu kirchenrechtlichen Versäumnissen bei Auftragsvergaben im Generalvikariat gekommen sei, für Verwirrung gesorgt. Bewegte sich der Apostolische Administrator, der den Angaben zufolge „den Heiligen Stuhl über den Vorgang in Kenntnis gesetzt hatte „und über den weiteren Fortgang nach Rom berichten“ wollte, noch im Rahmen seiner Kompetenzen? Von einem Auftrag der Bischofskongregation war jedenfalls keine Rede.
Ohne einen solchen wirkt das Vorgehen des Administrators eigenmächtig. „Wenn er dazu nicht den besonderen Auftrag des Apostolischen Stuhles hat, hat er für die Einleitung eines solchen Verfahrens keinerlei Kompetenz“, unterstreicht der emeritierte Münchner Kanonist Winfried Aymans, der Kölner Diözesanpriester ist, im Gespräch mit dieser Zeitung. Aymans zufolge wäre ein solches Vorgehen schwer möglich ohne die Mitwirkung des Erzbischofs. Woelkis Mitwirkung stünde im Gegensatz zu dessen derzeitigem Status. DT/reg
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