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Seit wann gibt es den Zölibat? Über seine Entstehung und Geschichte

Die Priester des 1. Jahrtausends waren verheiratet! Das ist nur die halbe Wahrheit und kein Argument gegen den Zölibat. Seit wann gibt es den Zölibat? Über seine Entstehung und Geschichte des Zölibats. Von Stefan Heid
Papst Siricius war im 4. Jahrhundert Befürworter des Enthaltsamkeitszölibats.
Foto: National Museum of Ancient Art, Lissabon | Zölibat als apostolische, biblisch belegbare Tradition: Papst Siricius war im 4. Jahrhundert neben Damasus und Innozenz Befürworter des Enthaltsamkeitszölibats.

Inhaltsverzeichnis:

Der Zölibat und seine Voraussetzungen

Der Zölibat ist seinem Wesen und Ursprung nach eine geistliche Entscheidung. Ehelosigkeit verheißt nicht eine vollkommene, unkomplizierte Form der Sexualität, wie man vielleicht mit Blick auf das engelgleiche Leben im Himmel (Mt 22,30) gemeint hat.

Der Zölibat fordert wie jede auf Dauer angelegte Lebensentscheidung innere Kraft. Er ist nur lebbar vom gesunden, heiratsfähigen Priester, und auch da ist er immer zugleich Geschenk und Kampf. Es handelt sich eben um eine Entscheidung „um des Himmelreiches willen“ (Mt 19,12). Wo aber kommt diese Entscheidung her? Mit welchem Recht fordert die Kirche von jedem einzelnen Weihekandidaten eine solche Entscheidung?

Seit wann gibt es den Zölibat? Ein Rückblick ins erste Jahrhundert

Es ist interessant festzustellen, dass die ersten großen pastoralen Entscheidungen der Päpste Damasus, Siricius und Innozenz seit Ende des vierten Jahrhunderts sogleich auch den Zölibat der Kleriker betreffen. Die Päpste halten den Zölibat für eine apostolische, biblisch belegbare Tradition.

Demnach gehe der Zölibat in die Zeit der Apostel, also ins erste Jahrhundert, zurück. Natürlich hat man damals ziemlich schnell das Prädikat „apostolisch“ vergeben. Hier war vieles auch reines Wunschdenken. Dennoch gibt es meines Erachtens gute Gründe, von der historischen Apostolizität der Zölibatspraxis zu sprechen.

Waren die Priester im ersten Jahrtausend nicht verheiratet?

Dem wird häufig widersprochen mit der Behauptung, im ersten Jahrtausend seien die Priester verheiratet gewesen. Das ist zwar richtig, aber nur die halbe Wahrheit.

Der Zölibat war nämlich bis ins Mittelalter umfassender gemeint als heute: Gefordert wurde nicht nur der „Ehelosigkeitszölibat“, der also nur unverheiratete Kleriker betraf; sondern der „Enthaltsamkeitszölibat“.

Das will sagen: Alle Diakone, Priester und Bischöfe, ob sie nun verheiratet, verwitwet oder jungfräulich waren, mussten sich vom Tag ihrer Weihe an von jedweder Form sexueller Betätigung enthalten. Es ging gerade nicht nur um kultische Keuschheit, etwa am Tag vor der Feier der Eucharistie, sondern um eine dauerhafte Enthaltsamkeit um des uneingeschränkten Dienstes für die Kirche willen. Die Klerikerenthaltsamkeit war also viel umfassender als heute, wo es praktisch nur noch ehelose Priester gibt.

Die Josefsehe in der frühen Kirche

In der frühen Kirche hingegen gab es auch verheiratete Priester, die ihre Ehe aber nur wie eine Josefsehe führten. Gegen eine solche strenge Praxis der Klerikerenthaltsamkeit erheben sich heute Bedenken: Wie konnte man von rechtmäßig verheirateten Christen verlangen, völlig enthaltsam zu leben? War das überhaupt lebbar? Aus damaliger Sicht durchaus. Das Klerikeramt war ein Prestigeamt, für das Opfer zu bringen angemessen war.

Die Frauen der Kleriker mussten ausdrücklich mit der Weihe ihres Mannes einverstanden sein. Die Kleriker wurden in fortgeschrittenem Alter geweiht (viri probati), wenn die Kinder bereits aufgewachsen oder gar aus dem Haus waren und sich das familiäre Leben ganz auf die Anforderungen des kirchlichen Berufs einstellen konnte.

Der Verzicht auf verheiratete Kleriker im Mittelalter

Natürlich bleibt angesichts der Sakramentalität der Ehe die Enthaltsamkeit verheirateter Kleriker problematisch. Das führt im Mittelalter letztlich zur Einsicht, lieber auf verheiratete Kleriker zu verzichten, als ihnen und ihren Frauen die Enthaltsamkeit abzuverlangen.

So ist die heutige Praxis, die sich seit dem Trienter Konzil (1545–1563) durchgesetzt hat, nämlich nur noch ehelose Priesteramtskandidaten zu weihen, eine spürbare Erleichterung der Enthaltsamkeitsdisziplin.

Die Entwicklung: Erste historische Hinweise auf eine klerikale Enthaltsamkeitspraxis

Seit etwa 200 gibt es in Ost und West Hinweise auf eine klerikale Enthaltsamkeitspraxis. Man kann mit historischer Gewissheit sagen, dass die Enthaltsamkeit der verheirateten Diakone, Priester und Bischöfe immer deutlicher zur Pflicht wird.

So geht bereits seit dem dritten Jahrhundert der allgemeine Trend in Richtung eines ehelosen Klerus. Das Volk will es so. Den wichtigsten Text, den man in der Neuzeit irrtümlich immer wieder gegen den frühkirchlichen Zölibat ins Feld geführt hat, nämlich die ablehnende Äußerung des Bischöfe Paphnutius auf dem Konzil von Nizäa (325), ist eine spätere Legende, die wahrscheinlich auf das Konto der Novatianersekte geht.

Geschichte des Zölibats: Der Unterschied zu den Ostkirchen

Aber wenn die Klerikerenthaltsamkeit in die ersten Jahrhunderte zurückreicht, weshalb haben die Ostkirchen dann nicht dieselbe Disziplin? Dort sind die Pfarrer verheiratet und zeugen auch Kinder. Steht das nicht der ursprünglichen Praxis der Kirche viel näher?

 Ja und Nein! Die umfassende Klerikerenthaltsamkeit ist im Osten sogar früher und besser bezeugt als im Westen. Aber weil das byzantinische Reich im fünften Jahrhundert in eine schwere Krise geriet und sich vielfach kirchlich wie politisch spaltete, zerfiel die ursprüngliche Disziplin. So wurde zum Beispiel in Persien die Klerikerenthaltsamkeit aus politischer Opportunität im fünften Jahrhundert abgeschafft.

Die bis heute verbliebenen Elemente orthodoxer Klerikerdisziplin (kultische Reinheit der Priester; Mönchsbischöfe; verheiratete Bischöfe müssen ihre Ehe trennen) sind nur noch die Restbestände der frühkirchlichen Enthaltsamkeitspraxis. Als sich hingegen im lateinischen Westen ein ähnlicher Verfall der Disziplin ankündigte, gelang es den Päpsten mehr oder minder, die Tradition aufrechtzuerhalten.

Wie kam es zum Zölibat?

Wie kam es überhaupt zur Klerikerenthaltsamkeit? Die Antwort liegt auf der Hand: Christus selbst hat die Ehelosigkeit um des Himmelreichs willen gelebt. Der Priester aber ist durch die Weihe ein alter Christus. Die sakramentale Repraesentatio Christi erfordert die gelebte Imitatio Christi.

Damit ist aber noch nicht geklärt, weshalb der Priester Christus gerade auch in der Ehelosigkeit „imitieren“ soll. Auch hier liegt der Zusammenhang auf der Hand: Wenn die Predigt des Himmelreichs die Kernbotschaft Christi war, dann hat nichts an seinem Lebenswandel so sehr dieser eschatologischen Botschaft entsprochen wie seine Ehelosigkeit.

Sie war Teil seiner Persönlichkeit, seiner Messianität und seines Priestertums. Sie verlieh all seinen Taten und Worten Flügel: Er tat alles als Eheloser um der Verkündigung des Gottesreichs willen.

Man nehme die eschatologische Ehelosigkeit von Jesus weg, und es gäbe diese Botschaft des Himmelreichs nicht: Es gäbe nicht diese Seligpreisungen, diese Eucharistie, dieses Kreuz, dieses Martyrium, dieses Opfer und diese Auferstehung. Alles dies hat ja auch mit der Ehelosigkeit zu tun, in der Jesus das tägliche Ganzopfer seiner Liebe vollzog.

Wenn Jesus von den Eunuchen um des Himmelreichs willen spricht, so zielt dies auf völlige Enthaltsamkeit des gesamten Jüngerkreises, mochten die Apostel zu dieser Zeit verheiratet oder unverheiratet gewesen sein.

Die apostolische Lebensweise (Armut, Enthaltsamkeit, Wanderschaft), die nichts anderes als die Lebensweise des Herrn selbst war, übte eine starke Faszination auf die österliche Kirche aus und wurde ihr zum charismatischen Lebensprinzip. Das war zugleich die Wurzel der Klerikerenthaltsamkeit, die zumindest anfänglich keine „Disziplin“ war, sondern dem hohen sittlichen und religiösen Anspruch der Christen insgesamt entsprach.

Dabei spielte auch der kultisch-priesterliche Aspekt eine Rolle. Es ist nämlich religiöse Urerfahrung der Menschheit, dass sexuelle Enthaltsamkeit ein Gebot religiöser Ehrfurcht ist.

Das biblisch verbürgte apostolische Erbe

Seit dem Ende des vierten Jahrhunderts betrachteten die Päpste die Klerikerenthaltsamkeit als biblisch verbürgtes apostolisches Erbe, das nicht zur freien Verfügung der Kirche stehe, sondern verpflichtend eingehalten werden müsse.

Vor dem Hintergrund dieser lehramtlichen Tradition ist die Aussage, der heutige Zölibat sei „rein menschlichen Rechts“, problematisch. Wenn die Kirchenväter von der Klerikerenthaltsamkeit implizit oder explizit Apostolizität, Schriftgemäßheit und Unaufgebbarkeit behaupten, dann qualifizieren sie diese nach heutiger Terminologie, wie sie etwa Karl Rahner SJ vertritt, als göttliches Recht. Rein kirchlichen Rechts wäre allenfalls die spätere Beschränkung des Klerus auf ehelose Kandidaten.

Für die Väter scheint das höhere Weiheamt notwendig mit der Enthaltsamkeitspflicht verbunden zu sein. Zugleich haben sie es aber abgelehnt, die Gültigkeit der Weihe und des priesterlichen Tuns von einem vorausgehenden Enthaltsamkeitsgelübde oder von der moralischen Vollkommenheit der Kleriker abhängig zu machen.

Der Verfasser Stefan Heid:

Der Autor ist deutscher katholischer Kirchenhistoriker und Priester im Erzbistum Köln. Er leitet das Römische Institut der Görres-Gesellschaft.

Siehe auch:
Stefan Heid: Zölibat in der frühen Kirche.
Die Anfänge einer Enthaltsamkeitspflicht für Kleriker in Ost und West.
(Paderborn u. a., 3. Auflage 2003).

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