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Kommissionsbericht: Außer Spesen nichts gewesen

Warum die Empfehlungen der „Kommission für Reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ zur Unzeit kommen und weder Christen noch Lebensrechtler trotz deren Brutalität kalte Füßen bekommen müssen.
Nach Kommissionsbericht zum §218
Foto: IMAGO (www.imago-images.de) | Der mehrere Folianten starke Abschlussbericht der von der Ampelregierung eingesetzten Kommission dürfte zumindest vorerst dort geparkt werden, wo er hingehört: im Giftschrank der Ampelregierung.

Ist es Zufall, dass die gestern erfolgte Vorstellung des Berichts der „Kommission für Reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ ausgerechnet in die einmal im Jahr veranstaltete „Woche für das Leben“ fällt? Ja, was denn sonst, könnten Gutmeinende zurückfragen und darauf verweisen, dass die beiden großen christlichen Konfessionen, die das Format in diesem Jahr zum letzten Mal gemeinsam bestreiten, dieses schon länger nicht mehr an die große Glocke hängen. Man kann in Deutschland aufmerksam am gesellschaftlichen Leben und sogar dem vieler Gemeinden teilnehmen, ohne der „Woche für das Leben“ überhaupt gewahr zu werden. Traurig, aber wahr.

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Gegen einen solchen Zufall spricht allerdings, dass es in Deutschland inzwischen eine gewisse Tradition hat, christlichen Positionen diametral Zuwiderlaufendes auch an für Christen bedeutsamen Terminen zu präsentieren. So verkündete etwa das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zu dem von ihm für nichtig erklärten § 217 Strafgesetzbuch, in dem es mittels einer juristischen Konstruktion, die nicht Wenige abenteuerlich nennen, ein „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ erfand, es aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ableitete und mit der Menschenwürde verband, ausgerechnet am Aschermittwoch des Jahres 2020.

Zwei Jahre später veröffentlichte der „Deutsche Juristinnenbund“ (djb) sein „Neues Regelungsmodell für den Schwangerschaftsabbruch“ zufällig am 8. Dezember, dem Hochfest der Unbefleckten Empfängnis. Jedem Festtag also, an dem Katholiken die Empfängnis der von der Erbsünde ausgenommenen Gottesmutter Maria im Leib ihrer Mutter Anna feiern. Und nicht, wie ungebildete Heiden weithin meinen, die Zeugung Jesu durch den Heiligen Geist im Leib Mariens. Nun also, erneut zwei Jahre später, übergab die „Kommission für Reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“, von deren handverlesenen Mitgliedern viele auch dem djb angehören, ihren 625 Seiten umfassenden Abschlussbericht der Bundesregierung. 

Wortgirlanden und Realpolitik

Ob Zufall oder lustvolle Provokation, wer die Übergabe des Berichts gestern im Bundesgesundheitsministerium (BMG) verfolgt hat, der hat reichlich Grund zu der Annahme, dass der mehrere Folianten starke Abschlussbericht der von der Ampelregierung eingesetzten Kommission, zumindest vorerst, nun dort geparkt wird, wo er hingehört: im Giftschrank der Ampelregierung. Zwar wanden bei der Präsentation im BMG mit dem Hausherrn, Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), und seinen beiden Kabinettskollegen, Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sowie Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) gleich drei Bundesminister den Kommissionsmitgliedern kunstvoll Wortgirlanden.

Nur standen diese erkennbar in völligem Widerspruch zu ihren nachfolgenden Einlassungen. Der selbst für einen Mann empathisch bestenfalls durchschnittlich begabte Bundesgesundheitsminister vermarktete denn auch zunächst einmal die mit Steuergeldern von seinem Haus geförderte und bereits vergangene Woche präsentierten Ergebnisse der „ELSA-Studie“ ein weiteres Mal. Was kaum jemand weiß: Unter den Nagel gerissen hat die sich die Fuldaer Gesundheitswissenschaftlerin Daphne Hahn, ehemalige langjährige Bundesvorsitzende der sowohl Abtreibungskliniken als auch Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen unterhaltenden Organisation „Pro Familia“ und – wunder was – Mitglied der „Kommission für Reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“.

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Noch erhellender als der Ego-Trip Lauterbachs, der wissen ließ, dass er der Bekämpfung der von der ELSA-Studie zutage geförderten „Defizite“ Priorität einräumen wolle, die sich mit der Formulierung „es gibt zu wenig vorgeburtliche Kindstötungen“ trefflich auf den Punkt bringen ließe, auch wenn der Bundesgesundheitsminister dies natürlich nicht so formulierte, waren jedoch die Einlassungen von Bundesjustizmister Marco Buschmann. Der erklärte frank und frei, es gelte zu vermeiden, dass diese Debatten „die Gesellschaft in Brand setzen“, „die politische Mitte spalten und die politischen Ränder stärken“. Buschmann, der sich bei der Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a StGB) noch dumm stellte, versteht offenbar viel von Realpolitik.

Die Ampel will die Union nicht unnötig reizen

Mit anderen Worten: Die Ampel will die Union, die bereits den Gang nach Karlsruhe für den Fall in Aussicht gestellt hat, dass diese den 1995 mühsam errungenen Kompromiss aufkündigt, nicht reizen. Nicht, weil Regierung und Union gern kuschelten, sondern weil davon, nach Lage der Dinge, vor allem die AfD profitierte. Das soll vermieden werden. Im kommenden Jahr sind Bundestagswahlen. Ein derart kompliziertes, die Rechtsprechung gleich zweier Bundesverfassungsgerichtsurteile über den Haufen werfendes Gesetzgebungsverfahren könnte unmöglich vor dem Eintritt in den Wahlkampf abgeschlossen werden und wäre dann auch dort ein Thema. Das soll offenbar verhindert werden.

Die Kommission hat ihre Schuldigkeit getan. Nun kann sie gehen. Denn die Ampel ringt, auch aufgrund vieler selbstverschuldeter Fehler, derzeit um ihr politisches Überleben. Da kann sie Empfehlungen, die vorgeburtliche Kindstötungen bis zur 12. Schwangerschaftswoche nicht bloß „straffrei“ wie bisher, sondern auch noch „rechtmäßig“ stellen und zu einer stinknormalen Gesundheitsleistung deklarieren wollen, einfach nicht gebrauchen. Für die Kommission gilt daher wohl: Außer Spesen nichts gewesen. Wäre der Anlass, nämlich die weitere Barbarisierung von Staat und Gesellschaft, auf welche die Empfehlungen hinauslaufen, nicht so traurig, im politischen Berlin hatten Christen zuletzt nur selten einmal so viel Grund zum Lachen wie gestern.

Lesen Sie weitere Hintergründe in der kommenden Ausgabe der "Tagespost".

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