Die gut gemeinte Praxis des Kirchenasyls wird von Kräften vereinnahmt, die womöglich mit Jesus und dem Rechtsstaat nicht viel zu tun haben. Zudem ist sie kein effizientes Hilfsmittel.
Christen folgen heute ihrem Gewissen und leisten zivilen Menschenrechtsgehorsam, wenn der Staat so gut wie keine Situation mehr als besonderen Härtefall anerkennt.
Die Union hat Recht: Wenn die Kirchen durch ihr Asyl rechtmäßige Abschiebungen verhindern, sollen sie die Versorgung übernehmen. Das entspricht dem Gleichnis vom barmherzigen Samariter.
Barmherzig oder „moralisch unverständlich“? Auch die drei Somalier, deren Zurückweisung vor Gericht gekippt wurde, befinden sich derzeit in Kirchenasyl. Ein Experte übt Kritik.
Das Kirchenasyl steht wieder in der Diskussion. Staat und Kirche hatten sich auf ein Verfahren geeinigt. Dies muss aber auch eingehalten werden. Ein Gastbeitrag.
Der ehemalige bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) betont, dass in einem Rechtsstaat niemand von der Beachtung von Recht und Gesetz entbunden werden ...
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weist den Vorwurf zurück, dass es politisch gewollt sei, die Anerkennungsquote potenzieller Härtefälle gegen Null zu ...