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Kirchenasyl: Der Zweck heiligt nicht die Mittel

Das Kirchenrecht reklamiert für sich eine suprastaatliche Geltung. Wenn der Staat dies toleriert, hat das Folgen
Kirchenasyl und Grundgesetz
Foto: Fabian Strauch (dpa) | Das Grundgesetz ist die Basis für die staatliche Ordnung.

Es ist wie eine Reminiszenz an eine Zeit, als auch die Kirche noch als eine Institution angesehen wurde, die die höchsten moralischen Ansprüche um ihrer selbst willen vertreten und sich damit als eine suprastaatliche Macht empfunden hat. Im Codex Iuris Canonici (CIC) 1917 war noch geregelt, dass in Kirchenräumen – geknüpft an bestimmte Voraussetzungen – Kirchenasyl gewährt werden dürfe.

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