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Kirchenasyl: Letztentscheidungskompetenz liegt beim Staat

Der ehemalige bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) betont, dass in einem Rechtsstaat niemand von der Beachtung von Recht und Gesetz entbunden werden dürfe.

Der Fall der Äbtissin Mechthild Thürmer, die in ihrem Kloster im fränkischen Kirchschletten über 30 Flüchtlingen Kirchenasyl gewährt hat und nun vor Gericht geladen worden ist, hat eine neue Debatte über die grundsätzliche Bedeutung des Kirchenasyls entfacht. Die Tagespost greift diese Debatte auf. In der nächsten Ausgabe macht den Auftakt der ehemalige bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU).

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Es darf kein rechtsfreier Raum entstehen

In seinem Beitrag skizziert der Jurist, der auch als Professor für Öffentliches Recht an der Universität Wuppertal gelehrt hat, seine grundsätzliche Position. Das Kirchenasyl sei eine christliche Tradition und damit Ausdruck des großen humanitären Engagements der Kirchen vor Ort für die Flüchtlinge, so Bausback. Es entstünde aber kein rechtsfreier Raum. In einem Rechtsstaat sei niemand von der Beachtung von Recht und Gesetz entbunden, betont der ehemalige Justizminister. Er verstehe zwar, dass viele mit Betroffenheit reagierten, wenn Kirchenasyl zu einem Fall für den Staatsanwalt werde. Sofern jedoch Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten vorlägen, seien die Strafverfolgungsbehörden nach der Strafprozessordnung verpflichtet, diesen Fällen nachzugehen. Dies entspreche dem Legalitätsprinzip.

In einer Vereinbarung zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit den Kirchen sei unter anderem geregelt worden, dass Kirchengemeinden die Behörden über jeden Kirchenasylfall informieren und ein Dossier erarbeiten müssen. Nur wenn diese Vereinbarung eingehalten werde, könne auch eine strafrechtliche Relevanz vermieden werden. Dass die Letztentscheidungskompetenz beim Staat liege, dürfe nicht in Frage gestellt werden.

DT/sesa

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