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Bayerischer Justizminister Bausback lobt neues Richtergesetz

Winfried Bausback, bayerischer Staatsminister der Justiz, äußert sich in einem Gastbeitrag für die „Tagespost“ lobend über das neue Richter- und Staatsanwaltsgesetz.
Landgericht Weiden
Foto: Armin Weigel (dpa) | An der Kleidung von Richtern und Staatsanwälten künftig nicht mehr erlaubt: Ein Kreuz oder andere religiöse Symbolik.

Winfried Bausback, bayerischer Staatsminister der Justiz, ist stolz auf das neue Bayerische Richter- und Staatsanwaltsgesetz, das zum 1. April 2018 in Kraft treten wird. Das bekräftigt er in einem Gastbeitrag für die „Tagespost“. Das Gesetz stelle die „erfolgreiche und gute Arbeit“ der bayerischen Richter auf eine neue und moderne Grundlage, so Bausback. Seit seiner Ernennung zum Minister ist Bausback als Universitätsprofessor für Öffentliches Recht, insbesondere europäisches und internationales Wirtschaftsrecht, beurlaubt. Als wesentliche Errungenschaft des Gesetzes bezeichnete Bausback auch das „klare gesetzliche ,Nein' zum Kopftuch und zu anderen religiösen Kleidungsstücken auf der Richterbank“. Nach dem Grundgesetz seien Richterinnen und Richter unabhängig und ausschließlich an Recht und Gesetz gebunden., so Bausback weiter. „Es muss deshalb für unsere Bürgerinnen und Bürger schon nach außen hin ganz klar erkennbar sein, dass diejenigen, die als Richter und Staatsanwälte entscheiden, neutral sind und nur nach Recht und Gesetz handeln.“ Dies, so Bausback, sei eine absolute Grundvoraussetzung für das Vertrauen der Bevölkerung in die Rechtsprechung.

Den ausführlichen Gastbeitrag lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der „Tagespost“ vom 01. März 2018.
DT

 

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