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Willkommen in der wirklichen Welt

Höchstrichter erklären Gebetswachen vor Abtreibungseinrichtungen für rechtmäßig.
Gewaltiger Rückschlag für Lisa Paus und Co
Foto: IMAGO (www.imago-images.de) | Ein gewaltiger Rückschlag für Lisa Paus und Co: Gebete vor Abtreibungskliniken dürfen nicht verboten werden.

Bei Licht betrachtet ist der Beschluss des Sechsten Senats des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig eine schallende Ohrfeige für die Ampelregierung und andere Anhänger des „Pippi Langstrumpf-Prinzips“. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) und Gleichgestrickte müssen noch lernen, dass in einem Rechtsstaat die Verfassung und eben keine „Plutimikation“ gilt. Weshalb eben drei mal drei nicht sechs und zwei mal drei nicht vier ergibt.

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Im Streit um die Gebetswachen vor Abtreibungseinrichtungen, wie sie hierzulande der deutsche Ableger der Lebensrechtsorganisation „40 Days for Life“ zweimal im Jahr veranstaltet, entschieden die Leipziger Höchstrichter jetzt, die Veranstalter hätten das Recht, „selbst über Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt der Versammlung zu bestimmen“. Und genauso wichtig: „In einer pluralistischen Gesellschaft“ gebe es „kein Recht darauf, von der Konfrontation mit abweichenden religiösen Vorstellungen oder Meinungen gänzlich verschont zu bleiben“. Das Vorhaben der Ampel, per Gesetz Bannmeilen um Abtreibungskliniken und Beratungsstellen zu errichten, dürfte sich damit erledigt haben.

Jenseits von Taka-Tuka

Eine andere als eben jene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wäre allerdings auch schwer verständlich gewesen. Denn jenseits des Taka-Tuka-Landes leuchtet es niemandem ein, dass Frauen, die entschieden sind, Ärzte mit der Tötung ihres Kindes im Mutterleib zu beauftragen, auf dem Weg dorthin vor ein paar Betern am Wegesrand geschützt werden müssen, die für alle Beteiligten Gott Beistand erflehen. Man kann sich nicht über das Recht eines unschuldigen und wehrlosen Menschen, nicht getötet zu werden, hinwegsetzen wollen und zugleich verlangen, dabei von niemandem gestört zu werden.

Das Prinzip „Ich mach‘ mir die Welt, widdewidde, wie sie mir gefällt“, mag zu der magischen Welt von Kindern passen und infolgedessen auch den Absatz von Kinderbüchern befördern, der Organisation des Zusammenlebens von Menschen in Verantwortungsgemeinschaften ist es jedoch abträglich. Selbstbestimmtes Handeln, eigentlich eine Binse, die aber offenbar Anhängern des „Pippi Langstrumpf-Prinzips“ nicht oft genug vor Augen geführt werden kann, kann unmöglich erst dann einsetzen, wenn der Schwangerschaftstest positiv ausgefallen ist.

Ins Reich der Fiktion verbannt

Erfreulicherweise verwiesen die obersten Verwaltungsrichter auch das Bild vom „Spießrutenlauf“, mit welchem die für die Belange ungeborener Kinder empathielosen Befürworter eines Rechts auf vorgeburtliche Kindstötungen wider besseren Wissens das Kopfkino empathiefähiger Normalbürger in Gang zu setzen suchen, dorthin, wo es hingehört: Ins Reich der Fiktion. Wie die Bundesverwaltungsrichter, die sich kein X für ein U vormachen ließen, in ihrem Beschluss schreiben, gebe es dafür keine Belege. Willkommen, in der wirklichen Welt. Mit ihr gilt es, leben zu lernen.

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