Mahn- und Gebetswachen von Abtreibungsgegner in der Nähe von Schwangerschaftsberatungsstellen bleiben rechtmäßig. Der Veranstalter habe das Recht, „selbst über Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt der Versammlung zu bestimmen“. Das entschied jetzt der Sechste Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig und bestätigte damit ein Urteil des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) (AZ: 1 S 3575/21).
Bundesverwaltungsgericht gibt Lebensrechtlern Recht: Gebetswachen vor Abtreibungseinrichtungen sind rechtmäßig
Richter stärken Grundrecht auf Versammlungsfreiheit: Schlechte Nachrichten für die Pläne der Ampelregierung, die Bannmeilen um Abtreibungseinrichtungen errichten will.
