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Bundesverwaltungsgericht gibt Lebensrechtlern Recht: Gebetswachen vor Abtreibungseinrichtungen sind rechtmäßig

Richter stärken Grundrecht auf Versammlungsfreiheit: Schlechte Nachrichten für die Pläne der Ampelregierung, die Bannmeilen um Abtreibungseinrichtungen errichten will.
Bundesverwaltungsgericht hat klargestellt, dass friedliche Gebetsmahnwachen nicht verboten werden können.
Foto: IMAGO (www.imago-images.de) | Das Bundesverwaltungsgericht hat klargestellt, dass friedliche Gebetsmahnwachen nicht verboten werden können.

Mahn- und Gebetswachen von Abtreibungsgegner in der Nähe von Schwangerschaftsberatungsstellen bleiben rechtmäßig. Der Veranstalter habe das Recht, „selbst über Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt der Versammlung zu bestimmen“. Das entschied jetzt der Sechste Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig und bestätigte damit ein Urteil des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) (AZ: 1 S 3575/21).

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