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Werbeverbot für Abtreibungen: Debatte geht weiter

Auf Initiative der Grünen-Abgeordneten Schauws treffen sich SPD, Linke, Grüne, FDP und Union nächste Woche, um über eine Streichung des Werbeverbots zu diskutieren. Einzig die Union ist gegen eine Aufhebung.
Prozess gegen Ärztin
Foto: Boris Roessler (dpa) | Mit einem Transparent fordern Demonstrantinnen vor dem Amtsgericht in Gießen (Hessen) die Abschaffung des Paragrafen 219a. Im Gericht muss sich die Ärztin Kristina Hänel verantworten.

Die Debatte um den Weiterbestand des Werbeverbots für Abtreibungen in Deutschland findet auch im neuen Jahr kein Ende. Vertreter von SPD, Linksfraktion, Grünen, FDP und Union treffen sich dazu erneut am 17. Januar. Dies teilte das Abgeordnetenbüro der Grünen-Bundestagsabgeordneten Ulle Schauws am Mittwoch der Katholischen Nachrichten-Agentur KNA mit. Das Treffen in der kommenden Woche findet auf Initiative von Schauws statt, die sich für Streichung des Werbeverbots zu Abtreibungen ausspricht. SPD, Linksfraktion und Grüne haben jeweils einen Gesetzentwurf zur Streichung des entsprechenden Paragrafen 219a erarbeitet. Auch die FDP ist zu Modifikationen beim bestehenden Werbeverbot bereit. Die Union ist gegen eine Aufhebung.

Die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der Unionsfraktion im Bundestag, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), hatte betont, es könne "höchstens um eine klarere Abgrenzung zwischen Werbung und Information" gehen. Auch die katholische Kirche ist gegen eine Streichung. Eine solche würde die Gesamtkonzeption des Abtreibungsrechts in Deutschland infrage stellen, hatte der Leiter des Katholischen Büros in Berlin, Prälat Karl Jüsten, bereits im Dezember betont. "Der Paragraf 219a im Strafgesetzbuch ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts integraler Teil des Schutzkonzepts", so Jüsten.

Das Amtsgericht Gießen hatte Ende vergangenen Jahres eine Ärztin wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstrafe verurteilt. Es beruft sich dabei auf den Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch. Dieser untersagt "das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen" von Schwangerschaftsabbrüchen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in "grob anstößiger Weise" geschieht.

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