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Verbrieftes Recht auf Abtreibung?

Die Lebensrechtsbewegung „Jugend für das Leben“ kritisiert Österreichs Bundeskanzleramt.
Österreichs Regierung wegen Stellungnahme zu Abtreibung in der Kritik
Foto: Peter Endig (dpa-Zentralbild) | Die Stellungnahme des Bundeskanzleramts bekräftigt, dass es in Österreich (anders als in Deutschland) keine bundesweiten Statistiken zur Abtreibung gibt.

Die christliche Lebensrechtsbewegung „Jugend für das Leben“ kritisiert das österreichische Bundeskanzleramt wegen einer Stellungnahme zur Bürgerinitiative „fairändern“, welche sich für eine bessere Unterstützung ungeborener Kinder und ihrer Mütter einsetzt. In einer aktuellen Stellungnahme des Bundeskanzleramtes heißt es wörtlich: „Gleicher Zugang zu den Leistungen des Gesundheitswesens setzt voraus, dass in dem Bundesland in allen öffentlichen Schwerpunktkrankenhäusern die Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruches gegeben ist. Die Entscheidungsfreiheit der Frauen, ein gesetzlich verbrieftes Recht in Anspruch zu nehmen, muss unabhängig vom Wohnort gewährleistet sein.“

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Bei jedem Schwangerschaftsabbruch stirbt ein kleiner Mensch

Die Pressesprecherin der „Jugend für das Leben“, Myroslava Mashkarynets, zeigt sich davon „zutiefst schockiert“. Ihre Bewegung könne mit der Aussage, Abtreibung sei ein „verbrieftes Recht“ nicht einverstanden sein, weil bei jedem Schwangerschaftsabbruch ein kleiner Mensch stirbt. Abtreibungen seien in Österreich verboten, aber unter gewissen Voraussetzungen straffrei.

Die Stellungnahme des Bundeskanzleramts bekräftigt, dass es in Österreich (anders als in Deutschland) keine bundesweiten Statistiken zur Abtreibung gibt, „weil die Kosten lediglich bei medizinisch begründeten Abbrüchen von den Krankenkassen getragen werden“. Anonym würden Abtreibungen stattfinden, „um weiteren Druck auf Frauen zu vermeiden“. Wörtlich: „Die Selbstbestimmung der Frau über ihren Körper ist dabei ein wesentlicher Faktor.“
Das von der ÖVP geführte Bundeskanzleramt betont auch den „non-direktiven“ Charakter der Beratung in Schwangerschaftskonflikten. Der Berater müsse „den Ratsuchenden eine freie Entscheidung ermöglichen“. Und weiter: „Da sich diese Begleitmaßnahme zur Fristenlösung bewährt hat, besteht kein Grund von dieser Form der Schwangerenberatung abzugehen.“

Die „Jugend für das Leben“ sieht darin einen „Widerspruch zum aktuellen Regierungsprogramm“. Darin wurden zwischen den Koalitionspartnern ÖVP und Grüne „verbesserte Maßnahmen zur besseren Unterstützung von werdenden Müttern“ vereinbart. Das Bundeskanzleramt solle seine Stellungnahme überarbeiten, fordert die „Jugend für das Leben“.

DT/sba

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