In den USA hat das Repräsentantenhaus einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der ein „Recht“ von Frauen auf Abtreibung in der Verfassung verankern würde. Mit 218 zu 211 Stimmen votierten die Abgeordneten am vergangenen Freitag für den sogenannten „Women’s Health Protection Act“. Das Abstimmungsergebnis fiel nahezu exakt entlang der Parteilinien aus: Nur der demokratische Abgeordnete Henry Cuellar aus Texas stimmte nicht mit den anderen Parteikollegen für das Gesetz. Alle Republikaner stimmten dagegen.
Beschränkungen bei Spätabtreibungen aufgehoben
Der Gesetzesentwurf spricht Frauen ein in der Verfassung verankertes Recht auf Abtreibung zu. Sollte er in Kraft treten, würden alle von den Bundesstaaten erlassenen Einschränkungen bei Abtreibungen, die vor der Überlebensfähigkeit des ungeborenen Kindes durchgeführt werden, hinfällig. Zudem würden derzeit geltende Beschränkungen bei Spätabtreibungen aufgehoben, wenn das Leben oder die Gesundheit der Mutter in Gefahr sind. Kritiker des Gesetzentwurfs sehen darin eine Hintertür, straffreie Abtreibungen ohne zeitliche Frist zu ermöglichen.
Lebensschützer sowie die katholischen Bischöfe des Landes warnen schon seit längerem vor dem Gesetz. Auch jüngst äußerten sie wieder Kritik: „Bei dem Gesetz geht es in Wahrheit um Abtreibungen bis zur Geburt“, erklärte Marjorie Dannenfelser, Präsidentin der Lebensschutz-Organisation „Susan B. Anthony List“.
"Jede Abtreibung ist ein Übel"
Der Erzbischof von Denver, Samuel Aquila, warnte, der Gesetzesentwurf werde „Tausende schutzloser Leben aufs Spiel setzen, und es muss verhindert werden, dass er in Kraft tritt“. Zudem betonte er, die Position der Kirche sei eindeutig: „Jede Abtreibung ist ein Übel.“ Es stehe viel Arbeit bevor, „um die Herzen und Köpfe derjenigen zu verändern, die Abtreibung als etwas betrachten, das man schätzen soll, besonders derer, die für sich beanspruchen, Jesus Christus zu folgen“. Salvatore Cordileone, Erzbischof von San Francisco, hatte die Kongressabgeordneten im Vorfeld der Abstimmung dazu aufgerufen, ihren „freien Willen“ auszuüben und gegen die „Legalisierung von Kindstötungen selbst wenige Wochen vor der Geburt“ zu stimmen.
Dass der „Women’s Health Protection Act“ in der zweiten Kammer des Kongresses, dem Senat, angenommen wird, gilt als äußerst unwahrscheinlich. DT/mlu
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