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Staatsrechtler Scholz plädiert für neues Verfahren für Richterwahl

Der Jurist sieht zwei Lösungen für ein „gleichheits- und demokratiegerechtes Verfahren“: Entweder man gebe AfD und Linken Vorschlagsrechte oder lasse Kandidaten direkt vom Bundestag zur Wahl stellen.
Der Staatsrechtler Rupert Scholz
Foto: Thomas Koehler/photothek.net (imago stock&people) | Der heutige Schlüssel für die Nominierungen, wonach Union und SPD jeweils drei Vorschlagsrechte besitzen, FDP und Grüne jeweils eines, „sei nicht mehr aufrechtzuerhalten“, schreibt der Staatsrechtler Rupert Scholz in ...

In der Debatte um die von der SPD vorgeschlagene Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, die Potsdamer Juristin Frauke Brosius-Gersdorf, hat sich der Staatsrechtler Rupert Scholz zu Wort gemeldet und für ein neues Verfahren für die Richterwahl an das höchste deutsche Gericht plädiert. In einem Gastbeitrag für die „FAZ“ schreibt der langjährige CDU-Politiker und Jurist, der heutige Schlüssel für die Nominierungen, wonach Union und SPD jeweils drei Vorschlagsrechte besitzen, FDP und Grüne jeweils eines, „sei nicht mehr aufrechtzuerhalten“.

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Wolle man ein „gleichheits- und demokratiegerechtes Verfahren“, könne es laut Scholz nur zwei Möglichkeiten geben: Als eine Option nennt der 88-Jährige, auch die AfD und die Linkspartei bei den Vorschlagsrechten für Kandidaten zu berücksichtigen. Die Quotierung sähe dann folgendermaßen aus: „CDU/CSU drei Positionen, AfD zwei Positionen, SPD allenfalls noch zwei Positionen, Grüne und Linke alternierend je eine Position.“ Das bisherige Vorschlagsrecht für eine Position der FDP müsse entfallen. „Wie soll das funktionieren, dass eine Partei, die im Bundestag nicht mehr vertreten ist, für die im Bundestag durchzuführende Wahl von Verfassungsrichtern ein eigenes Vorschlagsrecht erhält?“, fragt Scholz. Dies sei „schlicht absurd“.

Gewählt wäre, wer die Zweidrittelmehrheit erlangt

Eine andere, „radikalere Lösung“ bestünde nach Ansicht des ehemaligen Lehrstuhlinhabers für Staats- und Verwaltungsrecht in München darin, auf Quotierungen entsprechend dem Parteienproporz gänzlich zu verzichten und stattdessen jeden Kandidaten künftig direkt im Bundestag zur Wahl zu stellen – „gleichgültig von welcher Partei er vorgeschlagen wurde“. Dies bedeute in der Konsequenz, „dass für jede frei werdende Richterstelle alle Parteien eigene Kandidaten aufstellen können. Gewählt ist dann eben derjenige, der die nötige Zweidrittelmehrheit erlangt“.

Scholz räumt ein, dass diese Vorgehensweise „zu vielfacher Unsicherheit im Verfahren“ führen könne. „Aus Gründen des Gleichheitssatzes und auch des Demokratiegebots ergibt sich aber keine Lösung anderer Art“, so der Jurist, der auch Mitherausgeber des Grundgesetzkommentars Dürig/Herzog/Scholz ist. Ein gleichheitsgerechtes und demokratisches Verfahren ist laut Scholz aber „entscheidend für die demokratische Grundlegitimation des Bundesverfassungsgerichts insgesamt“.

Man könne die AfD und auch die Linke aufgrund ihrer Stärke nicht mehr generell von Vorschlägen für das Bundesverfassungsgericht ausschließen. Zudem weist der Staatsrechtler darauf hin, dass man das Verfahren schon einmal an einer Stelle ergänzt habe, „nämlich als die Grünen hinzukamen“.  DT/mlu

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