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SPD: Einigung mit Union zum Werbeverbot für Abtreibungen steht noch nicht fest

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Carsten Schneider, weist darauf hin, dass seine Partei nicht zwangsläufig dem Votum der CDU folgen werde.
Prozess gegen Ärztin
Foto: Boris Roessler (dpa) | Mit einem Transparent fordern Demonstrantinnen vor dem Amtsgericht in Gießen (Hessen) die Abschaffung des Paragrafen 219a. Im Gericht muss sich die Ärztin Kristina Hänel verantworten.

Für die SPD ist eine Einigung in der Frage einer Änderung des Werbeverbots für Abtreibungen noch nicht ausgemacht. Es sei „mitnichten so, dass wir dem CDU-Votum folgen werden“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Carsten Schneider, am Mittwoch in Berlin. Die SPD stehe inhaltlich den eingebrachten Gesetzentwürfen von Grünen, Linken und der FDP deutlich näher. Der Bundestag hatte am vergangenen Donnerstag über die entsprechenden Anträge debattiert. Während Grüne und Linke sich für eine Aufhebung des Paragrafen aussprechen, plädiert die FDP für eine Reform. Union und AfD sind gegen eine Änderung. Ihren eigenen Antrag, der ebenfalls eine Streichung vorsieht, hatte die SPD nicht eingebracht, weil sie nach eigenen Angaben nach einem Kompromiss mit der Union sucht. Schneider regte an, nach fraktionsübergreifenden Lösungen zu suchen.

Anlass für die Debatte ist der Fall der Ärztin Kristina Hänel. Das Amtsgericht Gießen hatte sie Ende vergangenen Jahres wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstrafe verurteilt. Es berief sich dabei auf den Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch. Dieser untersagt „das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen“ von Schwangerschaftsabbrüchen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in „grob anstößiger Weise“ geschieht. Hänel hat dagegen Berufung eingelegt.

DT/KNA

 

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