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„Rechtswidriger Missbrauch von EU-Mitteln“

Entscheidung zu „My Voice, My Choice“: Lebensrechtler werfen der EU-Kommission „Zynismus in Reinkultur“, „Abtreibungstourismus durch die Hintertür“ vor.
Hadja Lahbib
Foto: IMAGO/Dursun Aydemir (www.imago-images.de) | Löste bei Abtreibungsbefürwortern Freude aus: Das Statement von EU-Kommissionsmitglied Hadja Lahbib.

Freudentaumel auf der einen, Fassungslosigkeit auf der anderen Seite. Die gestrige Entscheidung der EU-Kommission zu dem Anliegen der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) „My Voice, My Choice“, grenzüberschreitende Abtreibung mit den Steuergeldern der Bürger Europas zu finanzieren, hat naturgemäß völlig gegensätzliche Reaktionen hervorgerufen.

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Nika Kovač, Koordinatorin von „My Voice, My Choice“, kommentierte die Entscheidung der Kommission gestern Abend auf der Kampagnen-Webseite der EBI in einer ersten Reaktion mit den Worten: „Heute ist ein Sieg für die Frauen in Europa. Und heute ist ein guter Tag für die europäische Demokratie. Wenn 1,2 Millionen Bürger ihre Stimme erheben, das Europäische Parlament ein klares demokratisches Signal sendet und die Zivilgesellschaft grenzüberschreitend mobilisiert, könne die Europäische Kommission nicht wegsehen. Sie muss handeln. Und das hat sie getan.“

Kovač: „Zum ersten Mal bestätigt die Kommission unmissverständlich, dass EU-Mittel verwendet werden können, um den Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen zu gewährleisten – insbesondere für Frauen in prekären Situationen, unabhängig davon, woher sie in Europa kommen.“ Mit ihrer Entscheidung habe die EU-Kommission „zweifelsfrei festgestellt, dass der Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen eine Frage der öffentlichen Gesundheit und der sozialen Gerechtigkeit ist und dass die Europäische Union sowohl die Kompetenz als auch die Verantwortung hat, zu handeln.“ Zwar werde „kein neues Rechtsinstrument geschaffen, aber die Kommission hat offiziell anerkannt, dass die Kernziele unserer Initiative erreicht werden können, und einen konkreten Weg zu ihrer praktischen Umsetzung aufgezeigt“, so Kovač weiter.

Nach der Entscheidung: „My Voice, My Choice“ stellt weitere Forderungen

Wie Kovač auf der Kampagnen-Webseite der EBI weiter ausführt, habe die Kommissarin für Gleichstellung, die Belgierin Hadja Lahbib, „My Voice, My Choice“ die Entscheidung der EU-Kommission in einer Sitzung vorgestellt. „Sie gratulierte uns und präsentierte die Entscheidungen der Kommission als klares Ja zu unseren Forderungen. Wir freuen uns besonders, dass der Mechanismus nicht nur für die Finanzierung der medizinischen Leistungen, sondern auch für die Reisekosten in Fällen, in denen dies erforderlich ist, genutzt werden kann.“

„My Voice, My Choice“ habe daraufhin seine „Zufriedenheit mit der positiven Antwort zum Ausdruck“ gebracht. „Wir äußerten unsere Enttäuschung darüber, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Zusage für eine neue Zuweisung von Finanzmitteln gemacht wurde, und forderten die Kommission nachdrücklich auf, zusätzliche zweckgebundene Mittel in Zukunft zu unterstützen. Wir forderten die Kommission außerdem auf, rasch die nächsten Schritte zur Umsetzung der Entscheidung zu unternehmen: den Mitgliedstaaten klare Anweisungen zu geben, wie sie mit EU-Mitteln sichere Abtreibungsdienste anbieten können, und eine Informationsplattform für Patientinnen einzurichten.“

One of us: „völlige Umkehrung wahrer menschlicher Werte“

„Alarmiert“ zeigte sich hingegen die Europäische Föderation „One of us“. Zwar habe die EU-Kommission „keinen neuen EU-Fonds zur Finanzierung grenzüberschreitender Abtreibungen“ errichtet, dafür jedoch erstmals die Möglichkeit eröffnet, diese „aus einem bestehenden Fonds, dem ESF+ (Europäischer Sozialfonds Plus), zu finanzieren.“ „Die EU-Verträge werden missachtet“, erklärte Tonio Borg, Präsident von „One of us“ und ehemaliger EU-Kommissar. „Abtreibung fällt nicht in die Zuständigkeit der EU. Die Europäische Kommission überschreitet ihre Befugnisse in einem so dramatischen Bereich wie der Abtreibung“, so Borg weiter.

Der von der EU-Kommission eingeschlagene Weg sei gleich „in zweierlei Hinsicht skandalös“: Die Einstufung von Abtreibungen als medizinische Notwendigkeit und ihre Finanzierung im Rahmen der EU-Gesundheitsinstrumente wäre „eine grobe Verfälschung des Wesens von Abtreibungen und ein Missbrauch von Mitteln, die zur Verbesserung des tatsächlichen Zugangs zur Gesundheitsversorgung bestimmt“ seien. Abtreibungen seien keine gesundheitspolitische Maßnahme im üblichen Sinne der Vorbeugung oder Behandlung von Krankheiten. „Sie heilen keine Krankheit, sondern beenden absichtlich ein sehr junges menschliches Leben.“ Darüber hinaus sei der ESF+ ursprünglich konzipiert worden, „um die Inklusion zu fördern und zu verhindern, dass Familien mit Kindern in Armut geraten“. Ihn auf die Finanzierung von Abtreibungen auszuweiten, sei Zynismus in Reinkultur. Es sei, als würde die Kommission sagen: „Wir können Ihnen bei Ihren finanziellen Schwierigkeiten helfen – hier ist Geld, um das Leben Ihres Kindes zu beenden.“ Anstatt Familien wirklich zu unterstützen und Kinder mit Behinderungen in die Gesellschaft zu integrieren, würde die EU für ihre Beseitigung bezahlen. „Dies ist eine völlige Umkehrung wahrer menschlicher Werte.“

ALfA warnt vor „rechtswidrigem Missbrauch von EU-Mitteln“

Als „Abtreibungstourismus durch die Hintertür“ kritisierte die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Cornelia Kaminski, die Entscheidung der EU-Kommission. Es treffe zwar zu, „dass die unterstützende Zuständigkeit der Europäischen Union im Bereich der Gesundheitspolitik gemäß Artikel 168 Absatz 5 AEUV eine Rechtsgrundlage für die Verwendung von EU-Mitteln zur Gesundheitspolitik der Mitgliedstaaten darstellt. Das schließt jedoch die Finanzierung von Abtreibungen nicht mit ein.“ Das von der Kommission vorgeschlagene Vorgehen stelle somit einen „rechtswidrigen Missbrauch von EU-Mitteln“ dar, erklärte Kaminski.

„In allen EU-Mitgliedstaaten – auch in jenen mit restriktiven Regelungen – ist medizinische Hilfe bei Lebensgefahr der Schwangeren rechtlich anerkannt.“ Es bestehe daher keine Notwendigkeit, für eine Abtreibung, die das Leben der Mutter retten könne, ins Ausland zu reisen. „Wie mit Abtreibungen aus anderen Gründen umgegangen wird, obliegt der nationalen Rechtsprechung der Mitgliedstaaten.“ Der von „My Voice, My Choice“ geforderte EU-finanzierte Abtreibungstourismus untergrabe „die Kompetenz der Mitgliedstaaten, in deren ausschließlicher Zuständigkeit die Regelung von Abtreibungen und gesetzgeberischen Maßnahmen liegt. Eine Zustimmung zu einem eigenen Finanzierungsmechanismus hätte bedeutet, dass die Kommission eindeutig ihre Zuständigkeit überschreitet und gegen die Loyalitätspflicht gegenüber den Mitgliedstaaten verstößt. Nun glaubt man, einen eleganten Weg gefunden zu haben, diese Widrigkeiten zu umschiffen“, so Kaminski weiter.

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Stefan Rehder Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Europäische Kommission Lebensschutz Schwangerschaftsabbruch

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