Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Pränataltests

Pränatale Diagnostik: Blind, blinder, Bundesregierung

Die Ampelregierung hat keine Ahnung von den Auswirkungen der Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränatests.
Debatte um pränatale Diagnostik
Foto: Boris Roessler (dpa) | Bereits zum sechsten Mal in Folge ist die Zahl der vorgeburtlichen Kindstötungen, die dem Statistischen Bundesamt gemeldet werden, im Vergleich zum Quartal des Vorjahres gestiegen.

 „Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß“ – So in etwa scheint die Maxime der Bundesregierung bei dem heftig umstrittenen nicht-invasiven Pränataltest zu lauten. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine „Kleine Anfrage“ der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hervor. Von den 13 Fragen, die die Unionsfraktion der Bundesregierung vorgelegte, beantwortete diese acht mit Formeln wie: „Die Bundesregierung hat keine Kenntnis …“ oder „der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor“. Zweimal verwies sie auf eine noch andauernde „Prüfung“. Bei den verbleibenden drei Fragen werden die Oppositionspolitiker weitgehend mit Zitaten aus Gesetzen und Vorschriften abgespeist.

Keine Erklärung für laufend steigende Abtreibungszahlen

Sogenannte „Kleine Anfragen“ sind ein häufig gebrauchtes Instrument. Mit ihm versuchen Oppositionsparteien Regierungen vor sich herzutreiben, indem sie von ihnen Rechenschaft für die Vornahme oder das Unterlassen bestimmter Maßnahmen verlangen. Nicht immer machen Kleine Anfragen auch Sinn. In diesem Fall ist das anders. Denn bereits zum sechsten Mal in Folge ist die Zahl der vorgeburtlichen Kindstötungen, die dem Statistischen Bundesamt gemeldet werden, im Vergleich zum Quartal des Vorjahres gestiegen. Und bis heute hat die Wiesbadener Behörde keinen blassen Schimmer, was ursächlich für diese Entwicklung sein könnte.

Lesen Sie auch:

Ein heißer Kandidat ist nach Ansicht vieler aber der „nicht-invasive Pränatetst“ (NIPT). Seit dem 1. Juli 2022 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) aufgrund eines fatalen Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom September 2019 die Kosten für die Durchführung des NIPT. Gesundheitspolitiker aller Parteien, Behindertenverbände und Lebensrechtler hatten den G-BA dafür damals heftig kritisiert. Mit dem NIPT, der vorher von den Paaren selbst bezahlt werden musste (IGeL = individuelle Gesundheitsleistungen), kann im Blut einer schwangeren Frau nach Anzeichen für eine Chromosomenfehlverteilung bei ihrem ungeborenen Kind gefahndet werden.

Krankenkassen haben die Durchführung des Tests bereits mehr als 250.000 Mal erstattet

Das Problem: Chromosomale Fehlverteilungen sind nicht heilbar, im Falle des Down-Syndroms (Trisomie 21), aber auch durchaus mit dem Leben vereinbar. Nicht wenige sprechen im Falle von Menschen mit Down-Syndrom, die als außerordentlich empathisch und liebesfähig gelten, daher sogar von „besonderen Menschen“. Schätzungen zufolge werden dennoch 95 Prozent der Kinder, bei denen ein Down-Syndrom diagnostiziert wird, abgetrieben. Seit Juli 2022 haben mehr als 250.000 gesetzlich-versicherte Schwangere von dem Test Gebrauch gemacht. Das geht aus einer Auswertung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hervor, die die Bundesregierung in ihrer Antwort zitiert.

In wie vielen Fällen ein positives Testergebnis zu einer Abtreibung geführt hat, bleibt jedoch im Dunkel, weil der Regierung „keine Erkenntnisse über die persönlichen Entscheidungsgründe für einen Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung“ vorliegen. Daran wird sich auch so schnell nichts ändern. Denn auch hier lautet das Motto der Bundesregierung: „Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß.“

CSU-Politiker Pilsinger: „Ethisch höchst bedenklich“

Der CSU-Bundestagsabgeordnete Stephan Pilsinger, der selbst Arzt ist, sagte der „Tagespost“: „Dass der NIPT ,keine Routineuntersuchung‘ ist, wie die Bundesregierung schreibt, mag zwar in der Theorie stimmen, deckt sich aber nicht mit der Praxis.“ Mehr und mehr Frauen nähmen „den mittlerweile als Kassenleistung kostenfrei zu habenden Test mal ebenso mit“ und ließen sich „bei der kleinsten Unsicherheit“ zu einer Abtreibung „hinreißen“. Das sei „ethisch höchst bedenklich“, so Pilsinger.

Dass man „die Kassenerstattung bei den Trisomien wieder zurückzunehmen“ könne, hält der CSU-Gesundheitspolitiker für „kaum mehr möglich“. „Wir müssen aber höchst wachsam sein, wenn es um andere Krankheiten geht, die künftig auch nicht-invasiv ,erkannt‘ werden sollen. Ich will nicht in einer Welt leben, in der nur noch der perfekte Mensch eine Chance auf Leben hat. Die Bundesregierung scheint sich mit diesen Fragen überhaupt nicht zu beschäftigen.“

Lesen Sie weitere Hintergründe in der kommenden Ausgabe der "Tagespost".

Themen & Autoren
Stefan Rehder CDU/CSU-Bundestagsfraktion Lebensschutz Schwangerschaftsabbruch

Weitere Artikel

Aufgrund nicht-invasiver Pränataltests steigen die Abtreibungszahlen rasant. Ein Prüfungsantrag der Kassenzulassung wird verschoben.
21.03.2024, 07 Uhr
Stefan Rehder

Kirche

Das römische Dokument „Dignitas infinita" lädt ein, aus der Fülle der Identität als Erben Christi zu leben, statt eigene Identitäten zu konstruieren. 
26.04.2024, 17 Uhr
Dorothea Schmidt
Die deutschen Bischöfe werden beim Synodalen Ausschuss wohl keine kirchenrechtskonforme Lösung finden. Das Mehrheitsprinzip eröffnet einen rechtsfreien Raum.
25.04.2024, 11 Uhr
Regina Einig