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Muslimische Konvertiten: Nebulöse Sachlage

Das christliche Hilfswerk "Open Doors" beklagt, dass vielen christlichen Konvertiten kein Asyl gewährt wird. Doch den persönlichen Glauben der Flüchtlinge zu ergründen, ist ebenso schwierig wie folgenschwer.
Konvertierte Flüchtlinge und Asyl
Foto: David Ebener (dpa) | Eine Erhebung des christlichen Hilfswerks "Open Doors", die vor wenigen Wochen veröffentlicht wurde, zeigt, dass zwischen Juni 2017 und Mai 2020 trotz ausgestellter Glaubensbescheinigung insgesamt 3.445 Konvertiten ...

"Nun sag, wie hast du's mit der Religion?" Die legendäre Frage, mit der Gretchen Faust zu einem Bekenntnis bewegen möchte, ist auch eine Grundsatzfrage, die Richter und Beamte bei der Entscheidung über den Asylantrag von Ex-Muslimen, die Christen wurden, zu stellen haben. Doch wie kann man einen abstrakten Sachverhalt, wie den persönlichen Glauben, vermessen? Ein Ansatz ist die Vorlage von Glaubensbescheinigungen, die Zeugnis davon geben sollen, dass ein Konvertit regelmäßig die Kirche besucht und sich engagiert in der Gemeinde einbringt, oder auch einfach sein Taufschein.

Eine Erhebung des christlichen Hilfswerks "Open Doors", die vor wenigen Wochen veröffentlicht wurde, zeigt allerdings, dass zwischen Juni 2017 und Mai 2020 trotz ausgestellter Glaubensbescheinigung insgesamt 3.445 Konvertiten in Deutschland kein Asyl gewährt wurde. 99 Konvertierte seien auch abgeschoben worden. Die Befragung umfasst 133 Landes- und Freikirchen, die insgesamt 5.207 Konvertiten begleiteten.

Immer weniger Konvertiten aus dem Iran erhalten Schutz

Obwohl der Länderreport des "Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge" (BAMF) aus dem Jahr 2019 festhält, dass "die Scharia dem Richter eine Rechtsgrundlage bietet, um Apostaten im Iran zum Tode zu verurteilen und Konvertiten willkürlich zu verhaften", gewährt das BAMF laut der Erhebung immer weniger Konvertierten aus dem Iran einen Schutzstatus. So habe das Bundesamt 2017 rund 50 Prozent aller Flüchtlinge aus dem Iran einen Schutzstatus verweigert. In den Jahren 2020 und 2021 sei der Anteil auf 77 beziehungsweise 76 Prozent gestiegen. Die häufigsten Ablehnungen erhielten Flüchtlinge aus dem Iran, Syrien und Afghanistan. Seit die Taliban dort aber wieder an der Macht sind, darf nach Afghanistan nicht mehr abgeschoben werden.

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"Open Doors" beklagt, dass die Vorlage eines Taufscheins beim Asylverfahren nicht zum Schutz des Konvertiten, sondern eher zu seiner Gefährdung beitrage: "Die Vorlage von Taufurkunden sowie kirchlichen Bescheinigungen über das aktive Glaubensleben von Konvertiten wirkten sich beim BAMF negativ aus; mit der Vorlage einer solchen Bescheinigung stieg die Wahrscheinlichkeit einer Ablehnung." Der Pressesprecher des christlichen Hilfswerks, Ado Greve, sieht darin einen Widerspruch: Es sei seitens des BAMF ausdrücklich gewünscht, dass Kirchengemeinden Glaubensbescheinigungen für christliche Konvertiten ausstellten. "Dass diese dann in vielen Fällen bei Anhörungen von Konvertiten durch das BAMF dennoch keine Beachtung finden - beziehungsweise, dass die pastorale Bestätigung hinsichtlich der Echtheit des Glaubens der Beurteilung des BAMF-Entscheiders untergeordnet ist -, ist nicht nachvollziehbar und nicht akzeptabel. Es handelt sich dabei jeweils um eine bewusste Entscheidung der BAMF-Sachbearbeiter."

Open Doors: Keine durchgängige Benachteiligung

Dabei seien kirchliche Bescheinigungen die sicherste und bestbelegte Quelle, um eine Prognose abzugeben, wie die Konvertiten bei einer Rückkehr ihren Glauben leben würden, heißt es in dem Bericht. Deswegen betont Greve: "Die Pastoren, die Konvertiten betreuen, wünschen, dass das BAMF die Anhörungen von Konvertiten anders durchführt: wenn der Glaube bescheinigt ist, soll dies als Tatsache anerkannt werden." Eine durchgängige Benachteiligung kann Greve aber nicht beobachten: "Es geht vielmehr darum, dass vielen Christen beziehungsweise christlichen Konvertiten bei den Anhörungen durch das BAMF nicht geglaubt wird, dass sie einen Glaubenswechsel vollzogen haben. Daraufhin erfolgt der Negativ-Bescheid durch das BAMF. Andere Christen wiederum erhalten Asylschutz."

Allerdings umfasst die Erhebung von "Open Doors" nur die Berichte der evangelischen Landeskirche, sowie von evangelischen Freikirchen, da die katholische Kirche nicht erfasst, wie viele Personen ehemals muslimischer Religionszugehörigkeit zum katholischen Glauben konvertieren und ob sich der Taufinteressent in einem Asylverfahren befindet oder nicht. Der stellvertretende Direktor und Referent für Politik und Recht beim Jesuiten-Flüchtlingsdienst, Stefan Keßler, spricht sich gegenüber der "Tagespost" angesichts sogenannter Blitztaufen, die in manchen Gemeinden durchgeführt werden, nicht generell für die Gewährung von Asyl nach Vorlage eines Taufscheins aus: "Die meisten Kirchen und taufenden Priester würden für sich in Anspruch nehmen, dass sie nur dann taufen, wenn sie tatsächlich auch vom Glauben des Täuflings überzeugt sind. Auf der anderen Seite gibt es aber auch kleine Gemeinden, die sehr schnell taufen. Da kann man tatsächlich zweifeln, ob die sich vorher über die Überzeugungsgewissheit des Täuflings eine Meinung gebildet haben." Darum würde Keßler die Forderung nach automatischer Asylanerkennung aufgrund eines Taufzeugnisses nicht unterschreiben. Das Zeugnis des Pfarrers oder auch anderer Gemeindemitglieder müsse im Asylverfahren aber eine wesentlich größere Rolle spielen, als es bisher der Fall sei.

BAMF weist Kritik zurück

Das BAMF weist auf Anfrage der "Tagespost" die an seiner Verfahrensweise geäußerte Kritik zurück: "Das Bundesamt zweifelt den durch Taufbescheinigung nachgewiesenen Glaubenswechsel nicht an. Legen die Antragsteller eine solche vor, berücksichtig das BAMF deren entscheidungserhebliche Aspekte." Das Asylverfahren stelle aber eine Einzelfallprüfung dar, in der auf sämtliche vorgebrachte Fluchtgründe eingegangen werden müsse. "Von daher ist es nicht möglich, die einzelnen, höchst individuellen Gründe für eine Anerkennung statistisch zu erfassen oder gar auszuwerten", betont Pressesprecher Stefan von Borstel. Die Konversion eines Asylbewerbers werde im Asylverfahren aber umfänglich berücksichtigt. "Sie führt grundsätzlich zur Schutzgewährung, wenn dem Asylbewerber wegen seines Glaubensübertritts und seines ernsthaften Engagements für den neuen Glauben im Heimatland Verfolgung droht."

Im Asylgesetz § 3b heißt es allerdings: "Bei der Bewertung der Frage, ob die Furcht eines Ausländers vor Verfolgung begründet ist, ist es unerheblich, ob er tatsächlich die Merkmale der Rasse oder die religiösen, nationalen, sozialen oder politischen Merkmale aufweist, die zur Verfolgung führen, sofern ihm diese Merkmale von seinem Verfolger zugeschrieben werden." Heißt: Eigentlich spielt es nach dem Asylgesetz gar keine Rolle, ob der Konvertit seinen Glauben lebt oder nicht - wenn er in seinem Heimatland als Christ gesehen wird und ihm deswegen die Verfolgung droht, steht ihm jedenfalls Schutz zu.

Keßler sieht diesem Phänomen - der Verfolgung aufgrund von Apostasie, also dem Glaubensabfall - zu wenig Rechnung getragen: "Es geht in erster Linie um die Frage:  Warum bist du Christ geworden?  Aber man stellt kaum in Rechnung, dass Konvertiten verfolgt werden, nur weil sie sich vom Islam abgewandt haben, auch wenn sie den Glauben gar nicht aktiv praktizieren. Verfolgung wegen Apostasie spielt nur in wenigen Entscheidungen tatsächlich eine Rolle."

Es kommt auf den Dolmetscher an

Wie die persönliche Anhörung beim BAMF - der wichtigste Termin im Asylverfahren - ablaufe, hänge letztlich auch von der religiösen Musikalität des einzelnen Entscheiders ab. "Bei Personen, die nichts mit Religion zu tun haben, gibt es die Neigung, ein Glaubensexamen zu verlangen. Das heißt, die Asylantragssteller werden beispielsweise zu Einzelheiten in der Bibel gefragt, die vielleicht nicht einmal der durchschnittliche deutsche Kirchenchrist beantworten könnte", kritisiert Keßler. Ein weiteres Hindernis, das die korrekte Beurteilung über den Glauben des Konvertiten erschwert, ist die Übersetzung der Aussagen der Antragsteller. Die meisten Interviews würden mit Sprachmittlern geführt. Dafür müsse der Dolmetscher aber auch die christlichen Begriffe korrekt übersetzen können.  "Ein muslimischer Dolmetscher kann - selbst wenn er gutwillig ist - in einem Asylverfahren, in dem es um den christlichen Glauben geht, gar nicht vernünftig übersetzen, was an Fragen und Antworten kommt. Daran scheitern viele Fälle."

Zwar werden laut BAMF die Schilderungen übersetzt und protokolliert, und im Anschluss an die Anhörung für die Antragstellenden rückübersetzt. So bekämen sie die Gelegenheit, das Gesagte zu ergänzen oder zu korrigieren, jedoch meint Keßler, dass falsch oder gar nicht Übersetztes kaum zu korrigieren sei: "Beim Gerichtsverfahren wird dem Betroffenen das, was im Bundesamtprotokoll festgehalten wurde, entgegengehalten. Wenn der Konvertit dann etwas anderes sagt als in der persönlichen Anhörung, hat er ein Glaubwürdigkeitsproblem. Deswegen kann man die Bedeutung der korrekten Sprachmittlung bei der Anhörung vor dem Bundesamt gar nicht hoch genug einschätzen."

In Österreich sind die Entscheider misstrauisch

In Österreich ist das Dilemma ähnlich: Dort machen Iraner und Afghanen inzwischen den größten Teil der Taufbewerber aus, doch das löst beim "Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl" (BFA) Misstrauen aus, wie der Leiter für Katechumenat und Asyl in Österreich, Daniel Vychytil, im Gespräch mit der "Tagespost" erklärt: "Iranern werden inzwischen immer häufiger Negativbescheide ausgestellt, weil 90 Prozent der iranischen Flüchtlinge inzwischen Konversion als Asylgrund angeben. Früher waren das eher politische Gründe. Deswegen sind die Behörden erst einmal skeptisch."

Zwar wird auch in Österreich seitens der katholischen Kirche nicht erfasst, wie viele Taufbewerber einen Asylantrag stellen, jedoch kann Vychytil aus persönlicher Erfahrung sagen, dass die katholische Kirche wegen ihrer intensiven Taufvorbereitung von einem Jahr eine hohe Anerkennungsquote habe. "Personen, die aus rein asyltaktischen Gründen eine Taufe anstreben, kommen sehr schnell nicht mehr, wenn ich ihnen sage, dass sie erst einmal drei bis vier Monate Religionsunterricht absolvieren müssen, bevor sie ins Katechumenat aufgenommen werden. Dann folgt die eigentliche Taufvorbereitung im Einzelunterricht oder in Kleingruppen."

Doch unabhängig davon, wie ausführlich die Taufvorbereitung war - es sind die Beamten und Richter, die über Asyl, Schutz oder Abschiebung entscheiden. "Die Richter und Beamten fragen das christliche Grundwissen sehr unterschiedlich ab. Die Kriterien sind in Österreich dafür anscheinend nicht immer ganz klar. Bei den Beamten ist es sicher vorgekommen, dass sie sich einfach Fragen aus dem Internet ausgesucht haben. Und natürlich schwingen subjektive Einstellungen bei der Entscheidung auch mit."

Rückkehrer haben es generell schwer

Auch Vychytil betont, dass die Gefahr für Rückkehrer nicht nur am persönlichen Glauben zu messen sei: "Es wird vor allem in Afghanistan allen Rückkehrern unterstellt, dass sie Christen geworden sind - unabhängig von einer Konversion und Taufe. Einfach, weil sie anders leben." Gerade Flüchtlinge, die in jungem Alter in ein westliches Land gekommen seien, würden sich den dort geltenden gesellschaftlichen Vorstellungen anpassen und deswegen bei einer Rückkehr gegen Regeln verstoßen, die ihnen teils selbst noch gar nicht bekannt seien. "Sie fallen automatisch auf."

Es besteht also auch die Gefahr, dass eine Konversion ohne gelebten Glauben bekannt wird oder auch nur das Interesse am christlichen Glauben - und schon deswegen Verfolgung droht. Doch das BAMF braucht letztlich eine solide Entscheidungsgrundlage, ob Asyl gewährt werden soll oder nicht. Und die höchste Gefährdung besteht für den, der tatsächlich aktiv seinen Glauben lebt. Doch die Wahrheit darüber, wie der Flüchtling es nun mit der Religion hält, ist wegen vieler Faktoren verschleiert. Deswegen ist die Beurteilung, ob dem Betroffenen Verfolgung drohen würde oder nicht, wie eine Schifffahrt im Nebel - man kann sich nie ganz sicher sein, was kommt.

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Veronika Wetzel Asylbewerber Christliche Hilfswerke Evangelische Kirche Glaube Konvertiten Open Doors

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