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Münsteraner Bischof Genn plädiert für Seenotrettung

Menschen, die Leben retten, könnten keine Verbrecher sein, erklärt der Münsteraner Bischof. Der Rechtsstaat trete für Menschlichkeit ein, nicht dagegen.
Seenotrettung im Mittelmeer - «Alan Kurdi»
Foto: Fabian Heinz (Sea-Eye) | Maltas Premierminister Joseph Muscat gab auf dem Kurzmitteilungsdienst „Twitter“ bekannt, dass die 65 Migranten des deutschen Rettungsschiffes „Alan Kurdi“ auf der Mittelmeerinsel an Land gehen dürften.

Die Debatte um die Seenotrettung von schiffbrüchigen Flüchtlingen im Mittelmeer geht weiter. Während Italiens Innenminister Matteo Salvini weiterhin auf Konfrontation mit den Hilfsorganisationen setzt, melden sich auch mehrere katholische deutsche Bischöfe zu Wort. Jüngst etwa der Münsteraner Bischof Felix Genn. Menschen, die Leben retten, könnten keine Verbrecher sein, erklärte der Genn am Wochenende bei einer heiligen Messe im Münsteraner St.-Paulus-Dom.

"Wir müssen und wir können ein sicherer
Hafen sein, der verfolgte Menschen
bei uns anlegen lässt"
Münsters Bischof Felix Genn

Der Bischof nahm damit Bezug auf die deutsche Kapitänin des Rettungsschiffes „Seawatch 3“, Carola Rackete. Sie war von den italienischen Behörden zunächst verhaftet worden, weil sie ihr Schiff mit 40 geretteten Migranten trotz eines Verbotes in den Hafen der italienischen Mittelmeerinsel Lampedusa gesteuert hatte. Eine Untersuchungsrichterin entließ Rackete dann jedoch zunächst wieder aus der Haft.

„Europa lebt vom Vertrauen in die Menschlichkeit. Wir müssen und wir können ein sicherer Hafen sein, der verfolgte Menschen bei uns anlegen lässt“, so Bischof Genn weiter. Gesetze, die Seenotretter zu Verbrecher machen würden, seien falsch, „ganz gleich, wie laut geschrien werde“. Der Rechtsstaat sei wichtig, damit Menschen vor Unrecht geschützt würden. „Aber der Rechtsstaat tritt für Menschlichkeit ein, nicht dagegen“, so der Bischof.

Hamburgs Erzbischof Heße sieht Seenotrettung als legitim und notwendig

Ähnlich hatten sich zuvor bereits der Hamburger Erzbischof Stefan Heße, Flüchtlingsbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz geäußert. Solange sich die europäischen Staaten einer konsequenten Seenotrettung verweigerten oder sie nicht leisten könnten, sei die privat organisierte Rettung aus Seenot legitim und notwendig. „Moralisches Handeln darf nicht staatlicherseits bedroht und unmöglich gemacht werden“, so Heße.

Unterdessen gab Maltas Premierminister Joseph Muscat gestern auf dem Kurzmitteilungsdienst „Twitter“ bekannt, dass die 65 Migranten des deutschen Rettungsschiffes „Alan Kurdi“ auf der Mittelmeerinsel an Land gehen dürften. Von dort sollen sie auf andere EU-Länder verteilt werden. Das Rettungsschiff falle nicht unter die Verantwortung der maltesischen Behörden, daher werde keiner der Migranten in Malta bleiben. Auch 58 weitere Migranten, die am Wochenende vom maltesischen Militär gerettet worden waren, sollten auf verschiedene EU-Staaten verteilt werden.

DT/mlu

Die Hintergründe zu diesem Thema finden Sie in der Wochenausgabe der Tagespost.

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