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Menschen sind keine Klone, Kinder keine Waren

Warum die „Freiheit“ zur Tötung ungeborener Menschen unmöglich ein „Grundrecht“ sein kann. 
Abstimmung in Frankreich
Foto: IMAGO/Abdullah Firas/ABACA (www.imago-images.de) | Ergebnis der Abstimmung in der französischen Nationalversammlung über die Aufnahme der Abtreibung in die französische Verfassung.

Deutschland, Frankreich und Polen wollen die Vornahme vorgeburtlicher Kindstötungen weiter forcieren. Alle zwar auf eine andere Weise und, zumindest bislang, auf unterschiedlichem Niveau, dafür aber ziemlich zeitgleich. Wie genau und weshalb, darüber unterrichte „Die Tagespost“. Was „fehlte“, waren die Reaktionen Dritter. Unter ihnen sticht eine französische besonders hervor. Gegenüber dem Online-Portal des ZDF lobte die Direktorin der Rechtsabteilung der „Fondation des Femmes“, Floriane Volt, das Vorhaben von Frankreichs Staatspräsident Emmanuel Macron, die „Freiheit“ zur Vornahme vorgeburtlicher Kindstötungen in die Liste der von der Verfassung garantierten Rechte aufzunehmen, mit den Worten: „Ohne die Kontrolle der Frauen über ihren Körper kann es keine Gleichheit zwischen Frauen und Männern geben.“

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Ein Satz, der es wert ist, ihn sich auf der Zunge zergehen zu lassen: „Ohne die Kontrolle der Frauen über ihren Körper kann es keine Gleichheit zwischen Frauen und Männern geben.“ Mit anderen Worten: Weil Männer keine Kinder gebären können, sollen Frauen ihren Uterus zu einer Todeszelle machen dürfen. Schon klar: „Gleichheit“ ist in Frankreich ein Wort, das einen magischen Klang besitzt. „Liberté, égalité, fraternité“ (dt.: Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit) lautet nicht nur der Wahlspruch der „Französischen Republik“, er fußt auch auf den Losungen der „Französischen Revolution“ von 1789. Übersehen wird dabei allerdings, dass Frauen damals wenig galten, weder eine Universität besuchen noch in der Folge wählen durften. „Gleichheit“ meinte, wie der nachfolgende Begriff der „Brüderlichkeit“ jedem eigentlich unmissverständlich vor Augen führen müsste, allein die von Männern. Und ihnen galten Frauen damals oft bestenfalls als „Amüsement“.

Auf einer „Wegwerfkultur“ lassen sich keine Gemeinwesen errichten

Es mag sein, dass Frauen im Zeitalter von Dating-Apps wie Tinder & Co. Männern diesbezüglich längst ebenbürtig geworden sind und sie nun ihrerseits des Öfteren als austauschbares „Amüsement“ zu betrachten pflegen. Eines, dessen man sich entledigt, wenn man seiner überdrüssig geworden ist. So weit, so gleich. Und wenn es so wäre, worüber Männer sich allerdings kaum beschweren dürften – dann auch so schlecht. Jedenfalls rekurriert die von Papst Franziskus zu Recht häufig angeprangerte „Wegwerfkultur“ weder vorrangig auf Güter noch auf Menschen eines bestimmten Geschlechts. Stattdessen hebt sie ins Licht, dass Personen, Frauen wie Männer, keine Waren sind und deshalb auch nicht wie solche betrachtet werden dürfen, sondern Wert und Würde besitzen, die es zu achten und zu respektieren gilt.

Auch lässt sich – und das ist die säkulare Pointe der vielleicht ein wenig hemdsärmelig angereichten Rede von der „Wegwerfkultur“ – auf ihr kein Gemeinwesen errichten. Jedenfalls keines, das Dauer und Bestand haben könnte. Das zeigt auch die Geschichte. So mag der Anlass für die „Französische Revolution“ zwar durchaus gerechtfertigt gewesen sein, die jakobinische Schreckensherrschaft, die ihr auf dem Fuße folgte, war es nicht. Und heute? Bislang wird das Absurde, das sich hinter einem „verfassungsmäßig“ garantierten Recht auf Abtreibung verbirgt, viel zu wenig in den Blick genommen. Denn: Ein Grundrecht, das Menschen, qua ihres Menschseins zu kommt, setzt voraus, dass alle Menschen es theoretisch gleichzeitig wahrnehmen können, ohne andere nachhaltig zu beschädigen. Das ist aber im Falle vorgeburtlicher Kindstötungen selbst dann nicht der Fall, wenn man sich auf den unwissenschaftlichen Standpunkt stellte, ungeborene Kinder wären noch gar keine Menschen.

Die absolute Gleichheit von Männern und Frauen bleibt, anders als gleiche Rechte, Fiktion

Würde allen schwangeren Frauen in Frankreich gleichzeitig von dem „Recht“ Gebrauch machen, das ihr Präsident in der Verfassung verankern will, wäre die „Grande Nation“ zum Aussterben verdammt. Ein Recht aber, von dem gehofft werden muss, dass hinreichend viele auf seine Wahrnehmung verzichten, damit Staat und Gesellschaft weiterhin Bestand haben können, kann kein „Recht“ sein. Mehr noch: Entscheiden ein solches wahrzunehmen kann überhaupt nur diejenige Frau, die ihre Existenz der Nichtwahrnehmung dieses „Rechts“ ihrer Mutter verdankt. Ein „Recht“ aber, das jemand faktisch nur deshalb zugesprochen werden kann, weil ein anderer auf dessen Wahrnehmung verzichtet hat, kann schon per definitem kein „Grund“recht sein.

Last but not least ist der Satz, „ohne die Kontrolle der Frauen über ihren Körper kann es keine Gleichheit zwischen Frauen und Männern geben“, ein echtes Ärgernis. Armseliger lässt sich die einzigartige Fähigkeit von Frauen, Leben schenken zu können, gar nicht ausblenden und negieren. Natürlich wäre es schwerwiegender und durch nichts entschuldbarer Fehler, Frauen auf die Fähigkeit, Mutter sein können, zu reduzieren. Wert und Würde sind unverlierbar und kommen Menschen auch dort zu, wo sie Fähigkeiten, die sie besitzen, nicht realisieren.

Dennoch bleibt die absolute „Gleichheit“ von Männern und Frauen – anders als ihre gleichen Rechte – auf ewig eine Fiktion. Männer und Frauen, das lehrt bereits der bloße Blick auf ihre nackte Anatomie, sind keine Klone, sondern auf gegenseitige Ergänzung angelegte, verschiedene Exemplare derselben Spezies. Und für diese kann nur gelten: Es ist niemals erlaubt, einen unschuldigen und wehrlosen Menschen zu töten. Schon gar nicht jene, die von ihnen selbst – beabsichtigt oder nicht – gezeugt wurden.

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