Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Organisationen schlagen Alarm

Mehr Geld für Suizidprävention gefordert

Experten fordern mindestens 20 Millionen Euro. Das klingt nach viel Geld - ist es jedoch nicht.
Podiumsdiskussion zur Suizidprävention
Foto: Privat | Nahmen an der Podiumsdiskussion teil: CDU-Menschenrechtspolitiker Michael Brand (l.) und die ALfA-Vorsitzende Cornelia Kaminski (r.).

Bis zur Sommerpause wollte der Deutsche Bundestag der vom Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 für nichtig erklärten rechtlichen Regelung der Suizidhilfe (vormals § 217 StGB) eine neue juristische Gestalt geben. Bei der entscheidenden Abstimmung Anfang Juli sollten sich die Abgeordneten ohne den sonst üblichen Fraktionszwang zwischen zwei Gesetzesentwürfen entscheiden. Dass am Ende keiner der beiden Gesetzesvorlagen die erforderliche Mehrheit errang, wurde von zahlreichen Experten, angefangen bei der Bundesärztekammer über diverse medizinische Fachgesellschaften bis hin zu Patientenschützern und Lebensrechtlern ausdrücklich begrüßt. Nach dem Motto: Besser kein Gesetz beschließen als ein schlechtes. Nahezu geschlossen stimmten die Abgeordneten jedoch für einen Antrag, der den Titel „Suizidprävention stärken“ (Bundestagsdrucksache 20/7630) trägt.

Lesen Sie auch:

In ihm fordert das Parlament die Bundesregierung unter anderem auf, dem Bundestag bis zum 31. Januar 2024 „ein Konzept vorzulegen, wie zeitnah – zum Beispiel mit Mitteln des Nationalen Präventionsplans – bestehende Strukturen und Angebote der Suizidprävention unterstützt werden können.“ Ferner wird die Bundesregierung aufgefordert, bis zum 30. Juni 2024 dem Bundestag „einen Gesetzentwurf und eine Strategie“ zur Suizidprävention vorlegen, mit denen „die Maßnahmen und Akteure koordiniert und eine dauerhafte sowie zeitnahe Umsetzung sichergestellt werden“.

Jährlich rund 100.000 Suizidversuche

Doch nun schlagen die in der Suizidprävention tätigen Organisationen Alarm. Der Grund: In diesen Tagen wird der Bundeshaushalt 2024 verhandelt. Bisher seien jedoch in dessen Entwurf keine Mittel für die Suizidprävention eingestellt, klagte der Leiter des Nationalen Suizidpräventionsprogramms (NaSPro), Reinhard Lindner, am Dienstag auf einer Zoom-Pressekonferenz. Gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention (DGS), der Deutschen Akademie für Suizidprävention (DASP) und Anbietern niederschwelliger Suizidpräventionsangebote wie der Telefonseelsorge Deutschland, fordert die NaSPro im kommenden Jahr mindestens 20 Millionen Euro für die Suizidprävention bereitzustellen.

20 Millionen Euro klingt nach viel Geld. Ist es aber nicht. Denn in Deutschland begehen jährlich rund 100.000 Menschen einen Suizidversuch. Mehr als 9.000 von ihnen enden tödlich. Damit sterben in Deutschland Jahr für Jahr mehr Menschen durch die eigene Hand als im Straßenverkehr, durch Schusswaffen und den Konsum illegaler Drogen und zusammen.

Weit mehr als 90 Prozent der Menschen, die einen Suizidversuch überleben, unternehmen jedoch keinen weiteren. Darauf wies der CDU-Bundesabgeordnete Michael Brand bei einer Podiumsdiskussion in der Aula der Theologischen Fakultät Fulda am vergangenen Samstag hin. Die Veranstaltung stand unter der Überschrift: „Assistierter Suizid und Suizidprävention – individuelle Autonomie und gesellschaftliche Perspektiven“.

Die nicht wiederholten Suizidversuche könnten nicht als „Ausdruck von Autonomie“ betrachtet werden, sondern müssten vielmehr als „Hilferufe“ verstanden werden, so Brand. Deshalb sei es wichtig, dass Menschen, die sich mit Suizidgedanken trügen, darüber sprechen könnten. Brand forderte eine „Enttabuisierung und Entstigmatisierung“ des Sprechens über Suizidgedanken. Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist einer der Autoren jenes Gesetzesentwurfes, den der Bundestag 2015 mit breiter Mehrheit beschlossen hatte und den der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit seinem heftig umstrittenen Urteil fünf Jahre später für verfassungswidrig erklärt hatte. Brand sprach denn auch von einem „krassen Urteil“, das Experten überrascht hätte und in dem die „Autonomie überbetont“ worden sei.

Anfrage an Gesundheitsministerium ohne Antwort

In ihrem Urteil hätten die Karlsruher Richter „Menschenwürde“ und „Wille“ gewissermaßen „gleichgesetzt“, kritisierte auch der Würzburger Richter und Medizinrechtsexperte Rainer Beckmann in Fulda. Im Grundgesetz stehe jedoch nicht, „der Wille des Menschen ist unantastbar“, sondern: „die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Würde käme auch Personen zu, die nicht in der Lage seien, einen freien Willen zu bilden. Außerdem könne sich der Wille „auf alle möglichen Dinge“ richten, gute wie schlechte. Beckmann: „Ich halte die Herleitung der Menschenwürde aus dem freien Willen, so wie das Bundesverfassungsgericht das gemacht hat, für absurd.“

In seiner Einführung hatte Kai Witzel, nachdem er die Anwesenden im Namen des Rektors der Fakultät, Professor Cornelius Roth, und des Fuldaer Bischofs, Michael Geber, begrüßte, daraufhin gewiesen, dass es nicht allein die Suizidenten seien, die bei Suiziden und Suizidversuchen Schaden nähmen. „Jeder Mensch, der sich das Leben nimmt, hinterlässt durchschnittlich 135 betroffene Personen“, verdeutlichte Witzel die Tragweite des Problems für die Gesamtgesellschaft.

Natürlich wollte „Die Tagespost“ wissen, warum dennoch im Entwurf des Bundeshaushalts bisher kein Geld für die Suizidprävention vorgesehen wurde, und stellte eine entsprechende Anfrage an das zuständige Bundesgesundheitsministerium. Das ließ die Anfrage bis zum Redaktionsschluss unbeantwortet.

Die Printausgabe der Tagespost vervollständigt aktuelle Nachrichten auf die-tagespost.de mit Hintergründen und Analysen.

Themen & Autoren
Stefan Rehder Bundesverfassungsgericht CDU/CSU-Bundestagsfraktion Deutscher Bundestag Die Tagespost Lebensschutz Menschenwürde Michael Brand

Weitere Artikel

Kirche

Yannick Schmitz, Referent beim Berliner Vorortspräsidium des Cartellverbandes, sieht gute Gründe dafür, dass der Verband künftig wahrnehmbarer auftritt.
27.04.2024, 13 Uhr
Regina Einig
Das römische Dokument „Dignitas infinita" lädt ein, aus der Fülle der Identität als Erben Christi zu leben, statt eigene Identitäten zu konstruieren. 
26.04.2024, 17 Uhr
Dorothea Schmidt
Die deutschen Bischöfe werden beim Synodalen Ausschuss wohl keine kirchenrechtskonforme Lösung finden. Das Mehrheitsprinzip eröffnet einen rechtsfreien Raum.
25.04.2024, 11 Uhr
Regina Einig