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Karlsruhe stellt die Ampel auf Rot

Das Bundesverfassungsgericht stoppt die Verabschiedung des geplanten Heizungsgesetzes – und die Scholz/Habeck-Regierung steht vor einem Desaster.
Thomas Heilmann (CDU)
Foto: IMAGO (www.imago-images.de) | Auf Antrag von Thomas Heilmann (CDU) stoppte das Bundesverfassungsgericht vorerst das Gesetzgebungsverfahren zum umstrittenen Gebäude-Energie-Gesetz.

Manchmal braucht es lediglich einen einzigen Abgeordneten, um große Gesetzesvorhaben inklusive der dazugehörigen nicht minder aufwendigen parlamentarischen Verfahren außer Kraft zu setzen. In diesem Fall heißt der Abgeordnete Thomas Heilmann, gehört der CDU/CSU-Bundestagsfraktion an und vollbrachte mit einem an das Bundesverfassungsgericht gerichteten Eilantrag genau dieses: Denn Deutschlands höchstes Gericht hat die für Freitag geplante Verabschiedung des umstrittenen Heizungsgesetzes im Bundestag gestoppt. Die zweite und dritte Lesung dürfe nicht in der laufenden Sitzungswoche durchgeführt werden, hieß es am Mittwoch aus Karlsruhe.

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In seinem Eilantrag forderte der CDU-Politiker Heilmann das Verfassungsgericht dazu auf, dem Bundestag die abschließende Beratung und Abstimmung über das Gesetz zu untersagen, wenn der Gesetzentwurf den Abgeordneten nicht mindestens 14 Tage vorher schriftlich vorliegt. Eine Mehrheit der Richter folgte Heilmanns Antrag – und die Regierung, allen voran Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen), steht vor einem Scherbenhaufen.

Klar ist: Karlsruhe hat richtig entschieden. Denn gerade umstrittene Gesetze wie das Gebäudeenergiegesetz (GEG), wie das von der Ampel-Koalition geplante Heizungsgesetz mit vollem Namen heißt, rechtfertigen keinerlei hastig herbeigeführte Last-Minute-Gesetzgebungsverfahren, wie sie bei klassischen „Gefahr in Verzug“-Fällen möglicherweise angebracht wären – was in diesem Fall jedoch erkennbar nicht vorliegt. Vielmehr bedürfen solche Gesetze intensiver parlamentarischer Beratung – damit konzeptionelle Schwächen gerade im Falle des Heizungs-Gesetzespakets (von denen selbst zahlreiche Ampel-Politiker, vor allem in der FDP, überzeugt sind) in Ruhe gesichtet und noch abgeändert werden können. 

Grüne Politik erfährt Gegenwind wie noch nie

Es bleibt zu hoffen, dass dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts dieser und zukünftigen Regierungen für sehr lange Zeit im Gedächtnis bleiben wird. Robert Habeck jedenfalls, der dieses bisher unglücksselige Gesetzesvorhaben mithilfe seines mittlerweile geschassten Staatssekretärs Patrick Graichen auf den Weg gebracht hat und neben der verheerenden Migrationspolitik von SPD-Innenministerin Bundesministerin für Inneres und Heimat Nancy Faeser in zahlreichen Umfragen beinahe alleine für das Erstarken der AfD verantwortlich gemacht wird, sollte  endlich zur Kenntnis nehmen:  Er und seine Partei haben nicht nur eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Bevölkerung, sondern mittlerweile auch Karlsruhe gegen sich.

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