Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Rom

Italien: Referendum zur aktiven Sterbehilfe abgelehnt

Das italienische Verfassungsgericht verweist auf den verfassungsrechtlich gebotenen Mindestschutz des menschlichen Lebens. Aktive Sterbehilfe bleibt damit verboten.
Verfassungsgericht in Rom
Foto: Alessandro Di Meo (ANSA) | Das italienische Verfassungsgericht in Rom begründete seine Entscheidung mit dem verfassungsrechtlich gebotenen Mindestschutz des menschlichen Lebens im Allgemeinen, unter besonderer Berücksichtigung schwacher und ...

Am Dienstag hat das Verfassungsgericht in Rom eine Initiative für einen Volksentscheid zur aktiven Sterbehilfe abgelehnt. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit dem verfassungsrechtlich gebotenen Mindestschutz des menschlichen Lebens im Allgemeinen, unter besonderer Berücksichtigung schwacher und verletzlicher Personen. 

500.000 Unterschriften erzwingen Referendum

In Italien muss ein Referendum zur Abschaffung eines Gesetzes stattfinden, wenn mindestens 500.000 Unterschriften von Wahlberechtigten vorliegen und das Verfassungsgericht den Volksentscheid inhaltlich für zulässig hält. Der Verein „Luca Coscioni“ hatte letztes Jahr 1,2 Millionen Unterschriften zur Unterstützung des Referendums gesammelt und an den Obersten Gerichtshof übermittelt. Ziel der Initiative war es, die aktive Sterbehilfe legalisieren und sie allein an die freie und informierte Zustimmung der volljährigen, zurechnungsfähigen Person knüpfen.

Lesen Sie auch:

Laut der aktuellen Gesetzgebung wird Beihilfe zum Selbstmord wird laut Artikel 579 des Strafrechts mit einer Freiheitstrafe von sechs bis 15 Jahren bestraft. Ein Urteil des Verfassungsgerichts von 2019 hat jedoch das Parlament aufgefordert, eine restriktive Regelung für den assistierten Suizid zu erarbeiten. Ein entsprechendes Gesetz ist aktuell in der Diskussion.

In einer Erklärung hat die italienische Bischofskonferenz die Entscheidung des Verfassungsgerichts begrüßt. Sie sei eine klare Aufforderung an die Gesellschaft, „die notwendige Unterstützung zur Überwindung oder Linderung einer Situation des Leidens oder der Not“ in den Mittelpunkt ihrer Anstrengungen zu stellen. Die italienischen Bischöfe verwiesen auch auf die Worte von Papst Franziskus bei der Generalaudienz vom 9. Februar: „Das Leben ist ein Recht, nicht der Tod, der angenommen werden muss und nicht ‚verabreicht‘ werden darf. Dieser ethische Grundsatz betrifft alle, nicht nur Christen oder Gläubige.“  DT/fha

Lesen Sie einen ausführlichen Hintergrundbeitrag zur italienischen Sterbehilfe-Debatte in der kommenden Ausgabe der Tagespost.

Themen & Autoren
Meldung Aktive Sterbehilfe Papst Franziskus

Weitere Artikel

Das Grundgesetz kennt keine zwei unterschiedlichen Menschentypen – einmal mit und einmal ohne Würde, meint der Gießener Staats- und Verfassungsrechtler Steffen Augsberg.
30.07.2025, 18 Uhr
Stefan Rehder

Kirche

Hat die Kirche in Deutschland eine Zukunft? Der Paderborner Erzbischof Udo Bentz diskutiert mit FAZ-Redakteur Daniel Deckers über die Zukunft der Institution.
06.11.2025, 15 Uhr
Marco Gallina
Der Prager Erzbischof Dominik Duka OP verkörperte menschliche Redlichkeit und theologische Klarheit. Ein Nachruf auf einen hervorragenden Hirten.
05.11.2025, 17 Uhr
Regina Einig
Validiert statt erlöst: Das Schulpapier der Bischofskonferenz übernimmt Narrative der Queerbewegung und verfehlt den Kern christlicher Anthropologie.
05.11.2025, 20 Uhr
Franziska Harter
Über den Dreh- und Angelpunkt christlichen Lebens, die Sehnsucht des Menschen, und die Verwandlung der je eigenen Probleme: all das behandelt Leo in der aktuellen Papstkatechese.
05.11.2025, 13 Uhr
Leo XIV.