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Italien: Referendum zur aktiven Sterbehilfe abgelehnt

Das italienische Verfassungsgericht verweist auf den verfassungsrechtlich gebotenen Mindestschutz des menschlichen Lebens. Aktive Sterbehilfe bleibt damit verboten.
Verfassungsgericht in Rom
Foto: Alessandro Di Meo (ANSA) | Das italienische Verfassungsgericht in Rom begründete seine Entscheidung mit dem verfassungsrechtlich gebotenen Mindestschutz des menschlichen Lebens im Allgemeinen, unter besonderer Berücksichtigung schwacher und ...

Am Dienstag hat das Verfassungsgericht in Rom eine Initiative für einen Volksentscheid zur aktiven Sterbehilfe abgelehnt. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit dem verfassungsrechtlich gebotenen Mindestschutz des menschlichen Lebens im Allgemeinen, unter besonderer Berücksichtigung schwacher und verletzlicher Personen. 

500.000 Unterschriften erzwingen Referendum

In Italien muss ein Referendum zur Abschaffung eines Gesetzes stattfinden, wenn mindestens 500.000 Unterschriften von Wahlberechtigten vorliegen und das Verfassungsgericht den Volksentscheid inhaltlich für zulässig hält. Der Verein „Luca Coscioni“ hatte letztes Jahr 1,2 Millionen Unterschriften zur Unterstützung des Referendums gesammelt und an den Obersten Gerichtshof übermittelt. Ziel der Initiative war es, die aktive Sterbehilfe legalisieren und sie allein an die freie und informierte Zustimmung der volljährigen, zurechnungsfähigen Person knüpfen.

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Laut der aktuellen Gesetzgebung wird Beihilfe zum Selbstmord wird laut Artikel 579 des Strafrechts mit einer Freiheitstrafe von sechs bis 15 Jahren bestraft. Ein Urteil des Verfassungsgerichts von 2019 hat jedoch das Parlament aufgefordert, eine restriktive Regelung für den assistierten Suizid zu erarbeiten. Ein entsprechendes Gesetz ist aktuell in der Diskussion.

In einer Erklärung hat die italienische Bischofskonferenz die Entscheidung des Verfassungsgerichts begrüßt. Sie sei eine klare Aufforderung an die Gesellschaft, „die notwendige Unterstützung zur Überwindung oder Linderung einer Situation des Leidens oder der Not“ in den Mittelpunkt ihrer Anstrengungen zu stellen. Die italienischen Bischöfe verwiesen auch auf die Worte von Papst Franziskus bei der Generalaudienz vom 9. Februar: „Das Leben ist ein Recht, nicht der Tod, der angenommen werden muss und nicht ‚verabreicht‘ werden darf. Dieser ethische Grundsatz betrifft alle, nicht nur Christen oder Gläubige.“  DT/fha

Lesen Sie einen ausführlichen Hintergrundbeitrag zur italienischen Sterbehilfe-Debatte in der kommenden Ausgabe der Tagespost.

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