Aktive Sterbehilfe, „Euthanasie als Ausnahme“: Macrons neue Gesundheitsministerin Bourguignon fällt durch gesellschaftspolitische Extrempositionen auf.
Das italienische Verfassungsgericht verweist auf den verfassungsrechtlich gebotenen Mindestschutz des menschlichen Lebens. Aktive Sterbehilfe bleibt damit verboten.