Aktive Sterbehilfe ist in den Niederlanden seit 2002 legal. Seit 2005 ist erlaubt, „missgebildete“ Neugeborene straffrei zu töten. Seit dem 1. Februar dürfen nun auch schwer leidende Kinder unter zwölf Jahren aktive Sterbehilfe beantragen, heißt es in einem Bericht des Nachrichtenportals CNA vom Dienstag. Allerdings müssten Ärzte noch Standards für die Lebensbeendigung von Kindern erarbeiten.
Nach Angaben des Niederländischen Innenministeriums betrifft diese Regelung eine „kleine Gruppe“ von fünf bis zehn Kindern pro Jahr, „bei denen die Möglichkeiten der Palliativmedizin nicht ausreichen, um ihr Leiden zu lindern“. Damit folgt das Land seinem Nachbarn Belgien, das bereits 2014 als weltweit erstes Land ein Gesetz zur aktiven Sterbehilfe bei Kindern verabschiedet hatte.
Meinung des Kindes ist einzuholen
Wie das Ärzteblatt zu dem Thema berichtet, ist die Meinung des Kindes „so weit wie möglich in einer dem Verständnis und dem Alter des Kindes angemessenen Weise einzuholen“. Ziehe es die „gegenwärtige Situation der Beendigung seines Lebens“ vor, solle auf die Tötung verzichtet werden. Thomas Sitte, Vorstandsvorsitzender der Deutschen PalliativStiftung, sprach gegenüber Vatican News von einer eine inakzeptable Entscheidung. „Die Niederlande zeigen mit diesem Schritt, dass sich eine Gesellschaft mit der organisierten Tötung von Menschen arrangieren kann“, sagte er.
Auch der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, äußerte sich kritisch. Er warnte von einer „schleichenden Gewöhnung“ an die aktive Sterbehilfe — eine Kritik, die schon 2002 vielfach geäußert wurde, als die Niederlande als erstes Land weltweit aktive Sterbehilfe legalisierten, gefolgt durch Belgien im selben Jahr und Luxemburg 2009. Spanien folgte 2021, Portugal 2023.
Immer mehr Menschen wünschen Euthanasie
Etwaige Bedenken kommen nicht von ungefähr, denn die Zahlen steigen: 2022 wurde ein Anstieg der aktiven Sterbehilfe von 13,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr verzeichnet, insgesamt 8.720 Menschen. Die Zahl der Tötungen auf Verlangen stieg in dem Jahr von 4,6 auf 5,1 Prozent. War aktive Sterbehilfe zunächst nur bei schweren, unheilbaren und unerträglichen Krankheiten zugelassen, gelten inzwischen auch „Lebensmüdigkeit“ oder Altersgebrechen als legitimer Grund, um sich töten zu lassen.
Einer Studie zufolge geben 56 Prozent der Niederländer zudem Einsamkeit als Grund für eine Selbsttötung an. Allerdings könne niemand wegen Einsamkeit Euthanasie in Anspruch nehmen, bemerkte Jeroen Recourt, Vorsitzender der Euthanasie-Prüfungskommission und Mitglied der Niederländischen Arbeiterpartei. Nach Angaben der Aktion „Lebensrecht für Alle“ wird derzeit in den Niederlanden außerdem diskutiert, ob auch gesunde Menschen aktive Sterbehilfe erhalten dürfen, wenn sie ihr Leben als „erfüllt“ empfinden. DT/dsc
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