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Marburger Bund will Verbot der Ex-post-Triage kippen

Klinikärzte-Gewerkschaft bereitet Klage beim Bundesverfassungsgericht vor.
Entscheidung zu Ex-post-Triage
Foto: IMAGO/Roberto E. Rosales (www.imago-images.de) | Mit dem gesetzlichen Ausschluss der sogenannten Ex-post-Triage gelte das vom Bundesverfassungsgericht geforderte Kriterium der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit bei begrenzten ...

Der „Marburger Bund“ bereitet offenbar eine Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vor, die der Deutsche Bundestag im November 2022 beschlossen hatte. Das berichtet das „Deutschen Ärzteblatts“ im Vorfeld der 142. Hauptversammlung der Klinikärzte-Gewerkschaft am Wochenende in Berlin. Demnach betonte die Vorsitzende des Marburger Bundes, Susanne Johna, die Verfahrensregelungen im IfSG bei aufgrund einer übertragbaren Krankheit nicht ausreichend vorhandenen überlebenswichtigen intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten dürften „so nicht bleiben“. „Aus Diskussionen mit vielen Mitgliedern, vor allem solchen, die auf Intensivstationen und in Notaufnahmen arbeiten, wissen wir, dass die Gesetzesänderung zu Verunsicherungen auch im Hinblick auf mögliche strafrechtliche Konsequenzen geführt hat“, zitiert das „Ärzteblatt“ Johna.

Marburger Bund sieht Grundrechte der Ärzte tangiert

Im Wesentlichen gehe es, um die Frage, ob die in Paragraf 5c IfSG aufgestellten Anforderungen an Triage-Entscheidungen mit der grundrechtlich geschützten ärztlichen Therapiefreiheit kollidieren, die das Überleben möglichst vieler intensivpflichtiger Patienten zu erreichen versucht. Johna warnte, Ärztinnen und Ärzte müssten dann unter Umständen „gegen das Gewissen handeln“.

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Denn mit dem gesetzlichen Ausschluss der sogenannten Ex-post-Triage gelte das vom Bundesverfassungsgericht geforderte Kriterium der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit bei begrenzten überlebenswichtigen Behandlungskapazitäten nur eingeschränkt. Dies könne dazu führen, dass Menschen mit höherer Überlebenswahrscheinlichkeit sterben, weil sie keine intensivmedizinischen Ressourcen bekommen, die ein anderer Patient mit aktuell deutlich schlechteren Überlebenschancen belegt, so Johna. Deshalb müsse das Verbot der Ex-post-Triage gestrichen werden.

Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht können allerdings nur einzelne Ärzte, nicht der Marburger Bund als Organisation. Von einer Ex-post-Triage spricht man, wenn eine bei einem Patienten eine begonnene Behandlung zugunsten eines neu eingetroffenen Patienten abgebrochen wird, mit der Begründung, der neu eingetroffene Patient weise bessere Überlebenschancen auf. Auf Drängen von Behindertenverbänden wurde dies im Zuge der Corona-Pandemie gesetzlich untersagt. Ärzte, die gegen das Verbot verstoßen, können sich strafbar machen.  DT/reh

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