Vergangene Woche hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts eine Änderung des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz– IfSG) kassiert. Das Pikante daran: Bei den für verfassungswidrig und nichtig erklärten Vorschriften handelt es sich um solche, die derselbe Senat zuvor angemahnt hatte. Nicht, dass die Karlsruher Höchstrichter sich widersprochen hätten. Das nicht. Der Fall ist komplizierter.
Zurück auf Los bei der Triage
Nach dem Zweiten Triage-Urteil des Bundesverfassungsgerichts sind nun die Bundesländer gefordert, eine verfassungskonforme Regelung zu finden. Das könnte knifflig werden.
