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Darf man ein Leben beenden, um ein anderes zu retten?

Warum das gesetzliche Verbot der Ex-Post-Triage ethisch richtig und überdies vom Grundgesetz geboten erscheint.
Mediziner und Medizinethiker streiten über das Verbot der sogenannten „Ex-Post-Triage“.
Foto: Fabian Strauch (dpa) | Mediziner und Medizinethiker streiten über das Verbot der sogenannten „Ex-Post-Triage“.

Am 10. November hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, dessen Anwendung im Ernstfall über Tod und Leben entscheidet, das sogenannte „Triage“-Gesetz, das die Zuteilung knapper intensivmedizinischer Ressourcen in Pandemiesituationen regelt. So kontrovers wie dieses Gesetz im Vorfeld diskutiert wurde, fielen auch die Reaktionen aus. Die schärfste Kritik kommt derzeit von Vertretern der Ärzteschaft, allen voran aus der intensivmedizinischen Fachgesellschaft DIVI, aber auch aus Landesärztekammern und von Seiten einiger Medizinethiker.

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