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Frankreich: Klage von LGBT-Verbänden gegen katholische Ehelehre erfolglos

Das Pariser Strafgericht spricht den Chefredakteur einer katholischen Nachrichtenseite frei. Er war von zwei LGBT-Verbänden verklagt worden, zur Diskriminierung von LGBT-Personen aufzurufen.
Kirchliche Ehelehre
Foto: Gregor Fischer (dpa) | Im Februar dieses Jahres war gegen den Chefredakteur von "Renaissance catholique" Anklage wegen des „Aufrufs zur Diskriminierung in Bezug auf eine Personengruppe wegen ihrer sexuellen Orientierung“ erhoben worden.

Der Chefredakteur der französischen katholischen Nachrichtenseite „Renaissance catholique“, Jean-Pierre Maugendre, ist vom Vorwurf des Aufrufs zur Diskriminierung von LGBT-Personen freigesprochen worden. Das Pariser Strafgericht gab das Urteil am Dienstag bekannt. 

Im Februar dieses Jahres war gegen Maugendre Anklage wegen des „Aufrufs zur Diskriminierung in Bezug auf eine Personengruppe wegen ihrer sexuellen Orientierung“ erhoben worden. Geklagt hatte der Verband „Stop homophobie“ aufgrund einer Passage in dem Artikel „L’Église du Dieu vivant: la colonne et l’appui de la vérité“ von „Renaissance catholique“ vom Juni 2019.

Autoren beziehen sich auf Text der Glaubenskongregation

In dem von den Kardinälen Raymond Leo Burke und Janis Pujats und den Erzbischöfen Tomash Peta und Jan Pawel Lenga sowie von Weihbischof Athanasius Schneider unterzeichneten Beitrag beziehen sich die Prälaten auf eine Verlautbarung der Kongregation für die Glaubenslehre vom 3. Juni 2003 und bringen die Lehre der Kirche in Bezug auf Lebensgemeinschaften zwischen homosexuellen Personen in Erinnerung.

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Die Prälaten schreiben: „Die zivilen Autoritäten dürfen keine zivilen oder rechtlichen Lebenspartnerschaften zwischen zwei Personen desselben Geschlechts etablieren, die offenkundig den Bund der Ehe imitieren, selbst wenn diese Verbindungen nicht die Bezeichnung Ehe erhalten, da derartige Verbindungen die schwere Sünde bei den betreffenden Personen fördern und für andere Anlass zu einem schweren Skandal wäre“.

Das Pariser Strafgericht hat nun, den Angaben der katholischen Zeitschrift „Famille chrétienne“ zufolge, entschieden, dass die Lehre der Kirche nicht gesetzeswidrig sei. Es habe „laut und deutlich daran erinnert“, unterstreicht das Magazin, indem es Jean-Pierre Maugendre freigesprochen hat. Dessen Anwalt Jérôme Triomphe sagte gegenüber Famille Chrétienne: „Dieser Freispruch hat das Offensichtliche vergegenwärtigt, dass es die Aufgabe der Bischöfe und Kardinäle ist, die uralte Lehre der Kirche erneut zu bekräftigen und dass diese von der Rede- und Meinungsfreiheit geschützt wird, während die Kläger Anspruch erhoben, sie für illegal zu erklären“.

Keine an Katholiken gerichtete Aufhetzung

In ihrer Begründung, die „Famille Chrétienne“ eingesehen hat, erklärt die Strafkammer, dass aus den Äußerungen der Prälaten keine „an die katholischen Gläubigen gerichtete Aufhetzung“ hervorgehe, „eine absichtliche Straftat gegen Artikel 432 – 7 des Strafgesetzbuches zu begehen, wenn es abgelehnt wird, gleichgeschlechtliche Ehen zu schließen“. Um diese Interpretation zu rechtfertigen, habe sich das Gericht auf den Kontext gestützt, in dem die Äußerungen der Prälaten angeführt wurden, und es zeigte auf, dass sie sich zunächst an die katholischen Gläubigen und nicht an Personen in ihrer Eigenschaft als Volksvertreter richteten: „Die Richter zitierten dazu eine Anmerkung, die den Text der Bischöfe und Kardinäle begleitete, in der sie klarstellten, damit auf ein ‚ausgeprägtes spirituelles Bedürfnis bei den katholischen Gläubigen der ganzen Welt nach einer erneuten Bestätigung der von den gefährlichsten Irrtümern unserer Zeit verdunkelten, ausgehöhlten und verleugneten Wahrheiten‘“ eine Antwort geben zu wollen. Sie erklärten, diesen Text als „eine konkrete spirituelle Hilfe“ veröffentlicht zu haben.

Somit sei das Gericht zu dem Schluss gekommen, dass die „strittige Passage keine an die Gläubigen gerichtete Ermahnung, keine Ehen zwischen Personen desselben Geschlechts zu feiern, sondern vielmehr eine allgemeine und doktrinäre Aussage darstelle, die ihnen ermöglicht, ihr Handeln im Hinblick auf die Prinzipien der Kirche einzuordnen“. Diese „bloße Bestätigung“ sei, so das Gericht weiter, „von der Meinungs- und Redefreiheit gedeckt“. 

Magazin: Kläger wollten kirchliche Lehre kritisieren

Der Prozess habe mit dem Gerichtsurteil „eine hochsymbolische Wendung“ genommen, kommentiert das katholische Magazin, „da die Kläger mit dem Finger nicht nur auf den Chefredakteur von ,Renaissance catholique‘ zeigen wollten, sondern – ja noch mehr – auf den Inhalt selbst der Lehre der Kirche über die Homosexualität. Mehrere Äußerungen ihres Anwalts während des Prozesses verrieten ganz deutlich dieses Bestreben“.

Obwohl sich Anwalt Triomphe über den Ausgang des Prozesses freue, hüte er sich jedoch vor jeglicher Naivität. „Wir dürfen uns nicht darüber hinwegtäuschen – dies war ein Vorstoß von einem Teil der LGBT-Lobby und es wird zweifellos weitere davon geben“. Erfreulich sei jedoch, „dass das Gericht deutlich an einen Grundsatz erinnert hat, der für die Kirche sehr wertvoll ist: die Tatsache, dass die Glaubenslehre von der Meinungs- und Redefreiheit gedeckt ist, und dass ihr Inhalt per Definition nicht der Entscheidungsbefugnis weltliche Mächte unterliegt“, betont Triomphe.  DT/ks

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