Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Reformentwurf zu §218

FDP-Generalsekretär Buschmann: Abtreibungsparagraf nicht vorschnell streichen

Den Paragrafen 218 noch vor den Neuwahlen abzuschaffen sei wenig erfolgversprechend, so der Ex-Justizminister Buschmann am Montag in Berlin.
Marco Buschmann 02.12.2024
Foto: imago stock&people (imago stock&people) | Die Abtreibungsfrage sei eine der „ethisch und rechtlich komplexesten Fragen überhaupt“, so FDP-Generalsekretär Marco Buschmann am Montag in Berlin.

Der neue FDP-Generalsekretär Marco Buschmann hat vor einem Schnellverfahren hinsichtlich einer möglichen Reform der Abtreibungsgesetzgebung gewarnt. Im Rahmen einer Veranstaltung der Katholischen Akademie in Berlin äußerte der frühere Bundesjustizminister am Montagabend seine Zweifel an dem vor allem von SPD und den Grünen vorgelegten Reformentwurf zum Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs. Dieser sei wenig erfolgversprechend, so Buschmann laut einem Bericht der Katholischen Nachrichtenagentur (KNA). Die Abtreibungsfrage sei eine der „ethisch und rechtlich komplexesten Fragen überhaupt“. Man werde ihr nicht gerecht, wenn man sie zwischen „Tür und Angel“ abhandele, äußerte sich Buschmann laut KNA in Berlin.

Derzeit gelten Abtreibungen in Deutschland in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen als straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt, der Eingriff aus medizinischen Gründen oder nach einer Vergewaltigung erfolgt. Die Bedingungen seien also „nicht so streng gefasst“, und die Gesellschaft zufrieden mit dieser Kompromisslösung, so Buschmann weiter. Der „Abtreibungsparagraf 218“ stehe im Strafrecht, die Strafbarkeit sei aber sehr theoretisch. Eine einfache Streichung werde vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben, äußerte sich der FDP-Politiker.

Frühe Abtreibungen sollen „rechtmäßig“ werden

Gerade diese Strafbarkeit verlangen Abgeordnete der SPD und Grüne, in ihrem Reformentwurf abzuschaffen. Mitte November – nach dem Ampel-Ende – hatten sie ihn in den Bundestag eingebracht. Er sieht vor, Abtreibung in den ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft grundsätzlich „rechtmäßig“ zu stellen. Zudem sollen die bisher bestehende dreitätige Bedenkzeit nach der verpflichtenden Beratung gestrichen und die Kosten für Abtreibungen von den Krankenkassen übernommen werden. Der Antrag wird von Abgeordneten der SPD, der Grünen und der Linken unterstützt. Auch Bundeskanzler Olaf Scholz und Vizekanzler Robert Habeck haben ihn unterschrieben. Man wolle die Änderung möglichst noch vor den Neuwahlen am 23. Februar durch den Bundestag bringen, so die Initiatoren. DT/elih

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