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Habeck wirbt mit §218-Abschaffung für seine Kanzlerkandidatur

„Abtreibung geht nicht nur Frauen an", befindet Habeck. Dabei, dass er die Abtreibung außerhalb des Strafrechts stellen will, bleibt der Grüne jedoch.
17.11.2024, Robert Habeck (Grüne) Wirtschaftsminister und Vizekanzler
Foto: IMAGO/FRANK TURETZEK (www.imago-images.de) | „Ein Land wird besser, wenn es gleichberechtigt ist. Das gilt auch für die vielleicht schwierigsten Entscheidungen, die man treffen kann: Nämlich Schutz des ungeborenen Lebens oder Abtreibung", so Habeck.

Bei seiner Parteitags-Kanzlerbewerbungsrede hat sich der grüne derzeitige Vizekanzler Robert Habeck am Sonntag dazu bekannt, das Abtreibungsverbot durch Paragraf 218 im Strafgesetzbuch abzuschaffen zu wollen. Selbstbestimmung sei eine Kernüberzeugung der Grünen. „Möglichst viele Menschen sollten ihr Leben selbstbestimmt leben können, das ist der zentrale Gedanke von Bündnis 90/Die Grünen“, so der Neu-Kanzlerkandidat.

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„Es ist nicht das Problem der Frauen, dass wir noch immer keine Geschlechtergleichheit in Deutschland haben. Es geht die Männer, es geht mich genau so an. Ein Land wird besser, wenn es gleichberechtigt ist. Das gilt ökonomisch, und auch für die vielleicht schwierigsten Entscheidungen, die man treffen kann: Nämlich Schutz des ungeborenen Lebens oder Abtreibung. Eine schwierige gesellschaftliche Frage, für alle die davon betroffen sind, die nicht allein die Frauen angeht irgendwo kommt die Schwangerschaft ja her. Aber eins ist klar: Sie gehört nicht ins Strafrecht. Das zu verstehen und zu leben ist der Auftrag von gestern“, bekannte Habeck unter Beifall aus dem Publikum. „Liebe Freunde, ich bewerbe mich mit dieser Rede darum, euch im Wahlkampf anführen zu dürfen“, schloss er den Redenabschnitt.

SPD und Grüne für straffreie Abtreibung bis zum 3. Monat

236 Abgeordnete aus den Reihen von SPD und Grünen hatten erst in der vergangenen Woche einen Gesetzentwurf vorgebracht, mit dem sie Abtreibungen bis zur 12. Schwangerschaftswoche (p.c.) „grundsätzlich rechtmäßig“ stellen wollen. Zu den Unterzeichnern gehören neben dem frisch gebackenen Grünen-Kanzleramtskandidat und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne)  auch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Außenministerin Annalena Baer¬bock (ebenfalls Grüne). Der Entwurf kann laut Geschäftsordnung ab dem 6. Dezember im Bundestag debattiert werden, sodass die zweite und dritte Lesung im Januar folgen könnten. Noch bis zu der für den 23. Februar geplanten Neuwahl darf der Bundestag Gesetze beschließen.

Lebensschutzverbände hatten alarmiert reagiert und übten scharfe Kritik an dem Vorhaben. „In einer krisengeschüttelten Zeit haben der Abgeordnete der gescheiterten Regierungskoalition nichts Besseres zu tun, als ihre Ideologie durchzupeitschen“, so die BVL-Vorsitzende Alexandra Linder. Der Gesetzesentwurf beinhalte unter anderem die Legalisierung der Abtreibung in den ersten 14 Schwangerschaftswochen und die Abschaffung der Wartefrist nach Beratung. Mit dem „Entgegenkommen“, die Pflichtberatung beizubehalten, wolle man zusätzlich zu eigenen Wählerstimmen noch „Mehrheits-Stimmen aus anderen Parteien“ einstecken. (DT/elih)

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