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Fall Chelsey Nelson: US-Gericht stärkt die Meinungs- und Religionsfreiheit

Ein Bundesgericht in Kentucky hat festgestellt, dass die Stadt Louisville eine christliche Fotografin nicht zwingen darf, gleichgeschlechtliche Hochzeiten zu fotografieren.
Chelsey Nelson
Foto: Alliance Defending Freedom | Fotografiert nur heterosexuelle Hochzeiten: Chelsey Nelson. Das ist auch ihr gutes Recht, hat nun ein Gericht entscheiden.

Das Bundesgericht im US-Bundesstaat Kentucky gab in dieser Woche der Hochzeitsfotografin und Bloggerin Chelsey Nelson Recht, die gegen die Antidiskriminierungsverordnung der Stadt Louisville geklagt hatte. Das Gericht urteilte, der Versuch der Stadt, Nelson zu verpflichten, auch auf gleichgeschlechtlichen Hochzeiten zu fotografieren, verletze deren Grundrechte nach dem Ersten Verfassungszusatz der Vereinigten Staaten.

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Der Fall „Chelsey Nelson Photography v. Louisville-Jefferson County Metro Government“ beschäftigt die US-Justiz bereits seit 2019. Nelson, unterstützt von der konservativen Rechtsorganisation Alliance Defending Freedom (ADF), argumentierte, die sogenannte „Fairness Ordinance“ der Stadt beschränke ihre freie Meinungsäußerung und Religionsausübung. Das Gesetz untersagte ihr nicht nur die Ablehnung von Aufträgen aufgrund sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität, sondern verbot auch, auf ihrer Website ausdrücklich zu erklären, dass sie keine gleichgeschlechtlichen Hochzeiten fotografisch begleite.

Symbolischer Schadenersatz zugesprochen

Bereits 2022 entschied der von Donald Trump ernannte Bundesrichter Benjamin Beaton zugunsten der Fotografin. Louisville wurde dauerhaft untersagt, die Verordnung gegen Nelson durchzusetzen. Das Gericht stellte klar, dass Nelson aufgrund der Regelung gezwungen gewesen sei, „sich selbst zu zensieren, ihre Werbung einzuschränken und auf geschäftliche Erweiterungen zu verzichten“, berichtet die Catholic News Agency CNA.

Während die Stadt Berufung einlegte, entschied im Sommer 2023 der Oberste US-Gerichtshof im ähnlich gelagerten Fall „303 Creative v. Elenis“, dass Bundesstaaten keine Künstler zu „ausdrucksstarken Aktivitäten“ verpflichten dürfen, die ihren Überzeugungen widersprechen. Auf dieser Grundlage verwies das Bundesberufungsgericht den Fall Nelson an die Vorinstanz zurück.

Richter Beaton bestätigte diese Woche seine vorherige Entscheidung: Louisville habe „Nelsons Freiheit, ihre Überzeugungen über die Ehe zu äußern, eingeschränkt“. Er verhängte einen symbolischen Schadenersatz von einem Dollar – ein in den USA gängiges Zeichen der Anerkennung einer Rechtsverletzung und zur Abschreckung zukünftiger Verstöße. „Der symbolische Schadenersatz ist eine Art Entschädigung, die vergangenen Schaden wiedergutmacht, zukünftiges Fehlverhalten verhindert und verfassungsmäßige Freiheiten bestätigt“, erklärte dazu die ADF in einer Mitteilung.

„Ein von Gott gegebenes, verfassungsmäßig garantiertes Recht“

Für Nelson ist der Richterspruch mehr als ein persönlicher Triumph: „Die Regierung kann US-Amerikaner nicht zwingen, Dinge zu sagen, an die sie nicht glauben“, erklärte sie laut ADF nach dem Urteil. „Die Freiheit, ohne Angst vor Zensur zu sprechen, ist ein von Gott gegebenes, verfassungsmäßig garantiertes Recht.“

Auch ADF-Anwalt Bryan Neihart begrüßte das Urteil als Stärkung der Grundrechte: „Die Redefreiheit gilt für alle. Wie der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten in der Rechtssache 303 Creative v. Elenis feststellte, haben US-Amerikaner das Recht, Botschaften zu äußern, die ihren Überzeugungen entsprechen, ohne staatliche Strafen fürchten zu müssen“, zitiert ihn das Portal „The Christian Post“. (DT/jg)

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