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Spaniens Justiz gegen Überdehnung der „Hassrede“

Das Landgericht Málaga hat zwei Priester vom Vorwurf der Aufstachelung zum Hass freigesprochen. Das Strafrecht dürfe nicht dazu missbraucht werden, unangenehme Meinungen zu ahnden.
Justitia und Schriftzug hate speech
Foto: IMAGO/Sascha Steinach (www.imago-images.de) | Was ist legitime Kritik, was Aufstachelung zum Hass? Zwei Priester wurden in Spanien nun freigesprochen.

Das Landgericht Málaga hat die Priester Custodio Ballester und Jesús Calvo sowie den Journalisten Armando Robles, Direktor des rechtspopulistischen Portals „Alerta Digital“, vom Vorwurf der Hassrede freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte Haftstrafen von drei Jahren für die Priester sowie vier Jahren für Robles gefordert. Zudem sollte das Portal geschlossen und dessen Inhalte entfernt werden. Den Angeklagten wurde vorgeworfen, mit Artikeln und öffentlichen Äußerungen Muslime und Einwanderer pauschal zu diffamieren und Hass zu schüren. Ballester wies die Vorwürfe zurück und bezeichnete das Verfahren als Einschüchterungsversuch.

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