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Spaniens Justiz gegen Überdehnung der „Hassrede“

Das Landgericht Málaga hat zwei Priester vom Vorwurf der Aufstachelung zum Hass freigesprochen. Das Strafrecht dürfe nicht dazu missbraucht werden, unangenehme Meinungen zu ahnden.
Justitia und Schriftzug hate speech
Foto: IMAGO/Sascha Steinach (www.imago-images.de) | Was ist legitime Kritik, was Aufstachelung zum Hass? Zwei Priester wurden in Spanien nun freigesprochen.

Das Landgericht Málaga hat die Priester Custodio Ballester und Jesús Calvo sowie den Journalisten Armando Robles, Direktor des rechtspopulistischen Portals „Alerta Digital“, vom Vorwurf der Hassrede freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte Haftstrafen von drei Jahren für die Priester sowie vier Jahren für Robles gefordert. Zudem sollte das Portal geschlossen und dessen Inhalte entfernt werden. Den Angeklagten wurde vorgeworfen, mit Artikeln und öffentlichen Äußerungen Muslime und Einwanderer pauschal zu diffamieren und Hass zu schüren. Ballester wies die Vorwürfe zurück und bezeichnete das Verfahren als Einschüchterungsversuch.

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Das Gericht stellte klar: Obwohl die Äußerungen „beleidigend, unglücklich und dem sozialen Zusammenleben abträglich“ seien, erfüllten sie nicht die strafrechtlichen Anforderungen für Hassverbrechen. Entscheidend sei, dass keine gezielte Absicht vorliege, Hass oder Gewalt zu fördern. In der Urteilsbegründung heißt es: „So provokativ oder widerwärtig eine Meinung auch sein mag, kann sie strafrechtlich nicht sanktioniert werden, wenn keine fördernde Absicht für Hass oder Gewalt besteht.“ Das Gericht betonte die enge Grenze zwischen legitimer Meinungsfreiheit und strafbarem Hass und stützte sich auf die Rechtsprechung des spanischen Obersten Gerichts sowie des Verfassungsgerichts. Die Richter hoben hervor, dass das Strafrecht nicht dazu missbraucht werden dürfe, falsche oder unangenehme politische Meinungen zu ahnden, solange diese nicht konkret zu Gewalt oder Feindseligkeit aufrufen.

Als Nebenkläger trat die „Asociación de Musulmanes contra la Islamofobia“ (Vereinigung von Muslimen gegen Islamophobie) auf, die das Verfahren angestrengt hatte. Im Verlauf der Verhandlung am 1. Oktober sagte Ballester, seine Kritik richte sich ausschließlich gegen radikalen Islamismus und nicht gegen die Religion Islam selbst. Die Angeklagten sahen sich einer Kampagne politischer und medialer Verfolgung ausgesetzt, die von subventionierten NGOs vorangetrieben werde.

Warnung vor Zensur

Besonderes Gewicht erhielt im Prozess die psychische Verfassung von Jesús Calvo. Er gab zwar umstrittene Äußerungen zu, doch psychologische Gutachten diagnostizierten eine schwere psychische Erkrankung, die die Zurechnungsfähigkeit stark beeinträchtigte. Das Gericht folgte dieser Einschätzung und schloss eine strafrechtliche Verantwortung aus.

In der Urteilsbegründung warnten die Richter eindringlich davor, das Strafrecht als Instrument politischer oder moralischer Zensur zu missbrauchen. Eine Strafverfolgung „intoleranter oder provokativer“ Äußerungen könnte eine abschreckende Wirkung auf die freie Debatte haben. Gleichzeitig unterstrich das Gericht die Verantwortung öffentlicher Meinungsmacher, eine Atmosphäre der Feindseligkeit zu vermeiden. Hervorgehoben wurde auch, dass der Direktor des Portals nicht für die Aussagen einzelner Gastredner oder Mitarbeiter haftbar gemacht werden könne. Die Kammer beschloss, die drei Angeklagten freizusprechen und den Antrag auf Schließung des Portals zurückzuweisen.

Die Verteidigung bewertet das Urteil als wichtigen Sieg für die Meinungsfreiheit und warnt vor der „Instrumentalisierung des Hassstrafrechts“ gegen kritische Stimmen. Muslimische Organisationen hingegen sehen in der Entscheidung ein gefährliches Signal, das die Schutzgrenzen vor Diskriminierung weiter verwische.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann innerhalb von zehn Tagen vor dem Obersten Gerichtshof Andalusiens angefochten werden.

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