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Erzbischof von Bangalore klagt gegen Gewalt an Christen

Christen hoffen auf Grundsatzurteil des Obersten Gerichtshofs gegen Gewalt und Einschüchterung. Im Zentrum steht die Frage, wie wirksam der Staat religiöse Minderheiten schützt.
Indien Ostern
Foto: Imago/Hindustan Times | Ostern in Neu-Delhi. Besonders an hohen Feiertagen gab es in mehreren Bundesstaaten Indiens Angriffe auf Gebetstreffen, Gottesdienste und Kirchen.

Der Oberste Gerichtshof Indiens hat sich am 15. Juli erneut mit einer Klage befasst, die grundsätzliche Bedeutung für die Religionsfreiheit im Land erlangen könnte. Erzbischof Peter Machado von Bangalore hatte das Verfahren bereits 2022 gemeinsam mit dem „National Solidarity Forum“ und der „Evangelical Fellowship of India“ angestrengt. Nach Angaben der christlichen Rechtsorganisation ADF India werfen die Kläger staatlichen Behörden vor, Christen nicht ausreichend vor religiös motivierten Übergriffen zu schützen. 

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Im Mittelpunkt der Klage stehen Angriffe auf Gebetstreffen, Gottesdienste und Kirchen in mehreren Bundesstaaten. Nach Auffassung der Antragsteller handelt es sich nicht um vereinzelte Vorfälle, sondern um ein landesweites Muster, das sich besonders an christlichen Hochfesten wie Weihnachten, Karfreitag und Ostern zeigt. Vorwürfe angeblicher Zwangsbekehrungen dienten dabei häufig als Vorwand, um religiöse Versammlungen zu stören oder aufzulösen.

Nach Angaben der Kläger wurden 2025 mehr als 800 antichristliche Vorfälle registriert; in den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres kamen weitere 285 hinzu. Die Petition verweist zudem auf den Bezirk Narayanpur im Bundesstaat Chhattisgarh. Dort wurden in den Jahren 2022 und 2023 zahlreiche christliche Familien nach Gewalttaten aus ihren Dörfern vertrieben. Mehrere Betroffene mussten sich anschließend selbst wegen angeblicher Bekehrungsversuche vor Gericht verantworten. Erst im Februar und April dieses Jahres wurden 38 Christen freigesprochen, nachdem die Gerichte keine tragfähigen Beweise festgestellt hatten.

Die Kläger sehen darin Verstöße gegen die in der indischen Verfassung garantierte Religionsfreiheit. Sie fordern vom Obersten Gerichtshof verbindliche Anordnungen für eine wirksamere Prävention durch die Polizei, ein konsequenteres Vorgehen gegen Selbstjustiz sowie die Gewährleistung, dass Opfer religiös motivierter Gewalt nicht selbst kriminalisiert werden.

Die Zentralregierung weist die Vorwürfe zurück. Zahlreiche gemeldete Vorfälle seien überzeichnet oder hätten keinen religiösen Hintergrund. Der Supreme Court hat sich dazu bislang nicht inhaltlich geäußert. Sein Urteil könnte jedoch weit über den Einzelfall hinausreichen: Erstmals könnte Indiens höchstes Gericht Leitlinien dazu formulieren, welche Schutzpflichten Staat und Sicherheitsbehörden gegenüber religiösen Minderheiten haben.

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Nach der Anhörung am 15. Juli vertagten die Richter P. S. Narasimha und Alok Aradhe das Verfahren, um die umfangreichen Schriftsätze zu prüfen. Die nächste Verhandlung ist für den 21. August vorgesehen.

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