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Ein Hassverbrechen, das ungesühnt bleibt

Das Oberstes Gericht in Pakistan hat nach einem Mord an einem Christen-Paar nun die Verurteilungen aller Hauptangeklagten aufgehoben.
Menschenrechtsanwältin Aneeqa Anthony zusammen mit den damals noch kleinen Kindern des ermordeten Ehepaars
Foto: The Vpice Society | Menschenrechtsanwältin Aneeqa Anthony zusammen mit den damals noch kleinen Kindern des ermordeten Ehepaars.

Das Hassverbrechen an dem christlichen Ehepaar Shahzad Masih und Shama Bibi am 4. November 2014 in Pakistan bleibt juristisch ungesühnt. Pakistans Oberster Gerichtshof hob am 10. Juli die Verurteilung der drei Hauptangeklagten im Mordfall von Kot Radha Kishan im Distrikt Kasur auf. Die drei zuvor Verurteilten kamen aus Mangel an Beweisen frei. Dieses höchstinstanzliche Gericht wies sogar die Berufung der Provinzregierung von Punjab gegen den Freispruch von 102 Personen zurück, denen Beihilfe zu den Gräueltaten an dem jungen Paar vorgeworfen worden war. Das Gericht bemängelte, dass die Zeugen zwar Beteiligte identifiziert hätten, der jeweilige Tatbeitrag jedoch nicht belegt werden konnte.

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