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„Dieses Urteil bedeutet einen Einschnitt in unsere Kultur“

Kirchen kritisieren Karlsruher Richterspruch zur Selbsttötung scharf. Marx und Bedford-Strohm fürchten, alte und kranke Menschen könnten nun auf subtile Weise unter Druck gesetzt werden.
Kardinal Reinhard Marx (r.) und Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm
Foto: Harald Tittel (dpa) | In einer gemeinsamen Erklärung üben die Kirchen heftige Kritik am Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum § 217 StGB.

Die katholische und die evangelische Kirche in Deutschland haben das am Mittwoch ergangenen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum § 217 StGB und die Aufhebung des Verbots der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung scharf kritisiert. In einer gemeinsamen Erklärung des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Kardinal Reinhard Marx, und des Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, die am Mittwoch durch die DBK in Bonn verbreitet wurde, heißt es:

„Mit großer Sorge haben wir zur Kenntnis genommen, dass das Bundesverfassungsgericht am heutigen Tag das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB) aufgehoben hat. Dieses Urteil stellt einen Einschnitt in unsere auf Bejahung und Förderung des Lebens ausgerichtete Kultur dar.“

„An der Weise des Umgangs mit Krankheit und Tod entscheiden sich grundlegende Fragen unseres Menschseins und des ethischen Fundaments unserer Gesellschaft" 
Kardinal Reinhard Marx, Vorsitzender der DBK, und Heinrich Bedford-Strohm, EKD-Ratsvorsitzender 

Katholische und evangelische Kirche befürchten, „dass die Zulassung organisierter Angebote der Selbsttötung alte oder kranke Menschen auf subtile Weise unter Druck setzen kann, von derartigen Angeboten Gebrauch zu machen. Je selbstverständlicher und zugänglicher Optionen der Hilfe zur Selbsttötung nämlich werden, desto größer ist die Gefahr, dass sich Menschen in einer extrem belastenden Lebenssituation innerlich oder äußerlich unter Druck gesetzt sehen, von einer derartigen Option Gebrauch zu machen und ihrem Leben selbst ein Ende zu bereiten.“

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In ihrer gemeinsamen Erklärung betonen Marx und Bedford-Strohm: „An der Weise des Umgangs mit Krankheit und Tod entscheiden sich grundlegende Fragen unseres Menschseins und des ethischen Fundaments unserer Gesellschaft.“ Die Würde und der Wert eines Menschen dürfe sich nicht nach seiner Leistungsfähigkeit, seinem Nutzen für andere, seiner Gesundheit oder seinem Alter bemessen. "Sie sind Ausdruck davon, dass Gott den Menschen nach seinem Bild geschaffen hat und ihn bejaht und dass der Mensch sein Leben vor Gott verantwortet.“

Kirchen: Organisierte Selbsttötung darf nicht zur akzeptierten Normalität werden

Die Qualität einer Gesellschaft zeige sich gerade in der Art und Weise, wie wir einander Hilfe und Unterstützung seien. Die Kirchen würden daher ihre Bemühungen fortsetzen, Menschen in besonders vulnerablen Situationen Fürsorge und Begleitung anzubieten, so der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz und der EKD-Ratsvorsitzende. 

Neben den bereits bestehenden und weiter auszubauenden Angeboten palliativer und hospizlicher Versorgung gehöre dazu zunehmend die Frage, wie die Kirchen Menschen, die einsam sind, Hilfe anbieten und sie seelsorglich begleiten können, heißt es in der gemeinsamen Erklärung weiter. Marx und Bedford-Strohm betonen, die Kirchen würden sich „weiterhin dafür einsetzen, dass organisierte Angebote der Selbsttötung in unserem Land nicht zur akzeptierten Normalität werden.“

DT

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Redaktion Deutsche Bischofskonferenz Evangelische Kirche Kardinäle Kirchen und Hauptorganisationen einzelner Religionen Reinhard Marx

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