Karlsruhe

Gibt es ein Recht auf Suizid-Assistenz?

Der Philosoph und Atheist Michael Schmidt-Salomon meint, der Staat habe die Pflicht, ärztlich assistierte Suizide zu ermöglichen. Das erklärte er vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Hälfte der Deutschen lieber tot als Pflegefall
Foto: Jens Kalaene (dpa-Zentralbild) | In der Karwoche verhandelte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts nun zahlreiche Verfassungsbeschwerden, die Sterbehilfevereine, schwerstkranke Suizidwillige und einzelne Ärzte gegen den § 217 StGB ...

Der Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung, Michael Schmidt-Salomon, hat den Abgeordneten des Deutschen Bundestags vorgeworfen, mit dem „Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ ein weltanschaulich nicht neutrales Gesetz verabschiedet zu haben.

Breite Mehrheit für neue Strafrechtsnorm

Am 6. November 2015 hatte der Deutsche Bundestag mit dem neu geschaffenen § 217 StGB die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ unter Strafe gestellt und mit Haft von bis zu drei Jahren bedroht. Bis dahin war jede Form der Beihilfe zum Suizid straflos. Wörtlich lautet der neu geschaffene Paragraf: „Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Für die Abstimmung war der Fraktionszwang aufgehoben worden.

In namentlicher Abstimmung stimmten damals 360 Abgeordnete für das Gesetz. 233 stimmten dagegen, neun enthielten sich. In der Karwoche verhandelte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts nun zahlreiche Verfassungsbeschwerden, die Sterbehilfevereine, schwerstkranke Suizidwillige und einzelne Ärzte gegen den § 217 StGB angestrengt hatten.

Schmidt-Salomon: Gesetz privilegiert religiöse Minderheit

Das Gesetz privilegiere die Sittlichkeitsvorstellungen einer religiösen Minderheit und diskriminiere all jene, die diese Vorstellung nicht teilten, erklärte der Philosoph Schmidt-Salomon bei der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Während 80 Prozent der Bürgerinnen und Bürger für mehr Selbstbestimmung am Lebensende plädierten, hätten deren parlamentarische Vertreter die „massive Beschneidung des Selbstbestimmungsrechts“ beschlossen und „kompetente Freitodbegleitungen“ unter Strafe gestellt. Das sei eine „Ungeheuerlichkeit“.

DT/reh

Warum Schmidt-Salomon, den Tagespost-Bioethik-Korrespondent Stefan Rehder das „das Gesicht des neuen kämpferischen Atheismus in Deutschland“ nennt, irrt, lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der "Tagespost" vom 02. Mai 2019.

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